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Der Jahrhundertbetrug

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eschlagen wurden, entstand ein Gestank, der in der unmittelbaren<br />

Nachbarschaft wahrgenommen werden konnte. Dies jedoch konnte<br />

Christophersen zufolge einen Gestank von dem Ausmaß, wie er in<br />

Verbindung mit den Leichenverbrennungen behauptet wird, nicht<br />

erklären.<br />

Im Hinblick auf die Möglichkeit, daß Christophersen den Gestank<br />

industriellen Ursprungs vergessen haben könnte, bat ich ihn,<br />

daraufhin sein Gedächtnis zu überprüfen, ob irgendein Geruch dem<br />

Gestank brennenden Fleisches nahegekommen sein könnte.<br />

Christophersen erinnerte sich an keinen Geruch industriellen<br />

Ursprungs. Ich trat ebenfalls mit Stäglich in Verbindung, der sich mit<br />

Bestimmtheit nur an saubere und frische Luft in der Nähe von<br />

Auschwitz erinnerte.<br />

Die Erinnerungen von Christophersen und Stäglich sind durchaus<br />

mit der Theorie vereinbar, daß es sich bei dem Gestank der<br />

Betrugslegende um nichts anderes handelte als um den Gestank der<br />

IG-Farben-Betriebe. In der Karte des Auschwitzgeländes (Bild Nr. 1)<br />

lag die Unterkunft Christophersens während seines Auschwitz-<br />

Jahres bei Raisko, er hatte nur gelegentlich in Auschwitz I und<br />

Birkenau zu tun. Stäglich war in dem Dorf Osiek untergebracht, das<br />

ungefähr 6 Meilen (etwa 9 km) südlich der Stadt Oswiecim<br />

(Auschwitz) liegt; er erwähnt, daß er das „KZ-Lager Auschwitz“<br />

(vermutlich ist Auschwitz I gemeint) „drei oder vier Mal“ besucht<br />

habe. Das „Monowitz“ genannte Lager war entweder innerhalb oder<br />

in unmittelbarer Nähe des Ortes Monowitz und entweder<br />

unmittelbar östlich oder westlich der IG-Farben-Betriebe (Eisenbahnlinien,<br />

Flüsse und Straßen machen dies deutlich) gelegen. Stäglich<br />

und Christophersen befanden sich somit 6 bis 8 km von Auschwitz I<br />

entfernt. Weder sie noch die Menschen in jenem Lager, in Birkenau<br />

und erst recht in Raisko und Osiek dürften daher die Dünste der<br />

chemischen Industrie (die — verglichen mit einer typisch amerikanischen<br />

Raffinerieanlage — doch recht bescheiden war) nicht<br />

nachhaltig gerochen haben. Auf der anderen Seite waren mit dem<br />

IG-Farben-Prozeß, bei dem der durchdringende Gestank ein<br />

beständiges Merkmal der Zeugenaussagen war, Personen betroffen,<br />

die in der Nähe der IG-Farben-Betriebe gelebt oder gearbeitet haben.<br />

So bemerkten sie in der Tat einen Gestank, ihre Zeugenaussage war<br />

insoweit richtig, nur knüpften sie eine irreführende Erklärung daran.<br />

<strong>Der</strong> letzte in Ziffer 7 behandelte Gegenstand sind die<br />

Gaskammern, die — abgesehen von den anfänglich von Höß<br />

erwähnten Bauernhäusern — in die Krematorien eingebaut gewesen<br />

sein sollen. Reitlinger und Hilberg gehen bei dieser Behauptung<br />

verschiedene Wege. Reitlinger bezeichnet das Dokument NO-4473,<br />

dessen in den NMT-Protokollen enthaltene Übersetzung oben<br />

wiedergegeben wurde (Seite 150), als Beweis für eine Gaskammer im<br />

Krematorium II. Das beruht auf einer Falschübersetzung.<br />

Die Krematoriumsöfen in Auschwitz werden häufig als „Gasöfen“<br />

bezeichnet, was aber kaum der Klarstellung dient, da alle modernen<br />

Krematoriumsöfen — mit Ausnahme elektrischer Öfen, die sich<br />

während der dreißiger Jahre eines kurzen Daseins erfreuten —<br />

„Gasöfen“ sind : ein Brennstoff-Luftgemisch, das man als „Gas“<br />

ansehen kann, wird in die Öfen eingeführt, um die Verbrennung zu<br />

beginnen, in Gang zu halten und zu beenden. <strong>Der</strong> benutzte<br />

Brennstoff kann „Gas“ sein; Stadtgas oder irgendeine Art von<br />

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