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Der Jahrhundertbetrug

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Die Nummern der einzelnen Bände über die verschiedenen „Fälle“<br />

sind in der obigen Liste aufgeführt.<br />

An dieser Stelle stößt der Student auf eine bedeutende<br />

Schwierigkeit, da — wie dies auch bei Hilberg und Reitlinger<br />

deutlich ersichtlich ist — jegliche Beweisführung für die<br />

Vernichtungsbehauptung von den NMT und nicht vom IMT<br />

entwickelt worden ist. Dieses bedeutet somit : für die Geschichtsschreibung<br />

über das nationalsozialistische Deutschland sind<br />

die wichtigsten Dokumente die der NG-, NI- und NO-Serien, und<br />

diese Dokumente wurden den NMT-Gerichtsverhandlungen<br />

zugrunde gelegt; ganz gleich, ob sie sich nun zum Vor- oder Nachteil<br />

auswirkten. <strong>Der</strong> dokumentarische Beweis, besonders mit Rücksicht<br />

auf die außergewöhnlichen gesetzlichen und politischen Umstände,<br />

wie sie damals vorlagen, ist unermeßlich gewichtiger als<br />

Zeugenaussagen, was naheliegt. Das einschlägige, von den NMT<br />

herausgegebene dokumentarische Beweismaterial besteht aus<br />

gewissen Arten von solchen Unterlagen, die augenscheinlich<br />

Ausrottungsbehauptungen unterstützen, Dokumente, die die<br />

Verwaltung der Konzentrationslager betreffen, den Bau von<br />

Krematorien, Deportationen, gewisse Vorgänge bei IG-Farben und<br />

Krupp im Zusammenhang mit zur Arbeit eingesetzten Gefangenen,<br />

die allgemeine Judenpolitik der deutschen Regierung usw. Natürlich<br />

gibt es keinerlei unmittelbares dokumentarisches Beweismaterial für<br />

ein Ausrottungsprogramm. Wie z. B. Dr. Kubovy vom „Zentrum für<br />

Jüdische Dokumentation“ in Tel Aviv in Jahre 1960 zugab, „gibt es<br />

kein von Hitler, Himmler oder Heydrich unterzeichnetes Dokument,<br />

das von Judenausrottung spricht und . . . das Wort ‚Vernichtung‘<br />

steht auch nicht in dem Brief Görings an Heydrich die Endlösung der<br />

Judenfrage betreffend“. 16<br />

Für die Allgemeinheit der Bürger besteht die Schwierigkeit darin,<br />

daß nur wenige Bruchstücke der NMT-Zeugenaussagen und<br />

-Dokumente weithin zugänglich sind und zwar in englischer<br />

Übersetzung (in einem 15 Bände umfassenden Werk der NMT).<br />

Hinzu kommt, daß diese Übersetzungen nicht immer zuverlässig<br />

sind, wie wir noch sehen werden. Zudem sind die „Auszüge“ auch<br />

nach noch unbekannten Merkmalen ausgesucht. Und zu guter Letzt :<br />

das 15 Bände umfassende Werk des NMT ist nur in verhältnismäßig<br />

großen Städten vorhanden.<br />

Die Situation sieht besser aus, wenn man in einer großen Stadt<br />

ansässig ist, da meist nur dort verhältnismäßig vollständige<br />

Dokumentensammlungen zusammen mit Mikrofilmen von den<br />

Prozeßprotokollen (fast ausschließlich in deutscher Sprache)<br />

vorhanden sind. <strong>Der</strong> Normalbürger muß aber auch dann noch mit<br />

Schwierigkeiten rechnen, wenn er bestimmte Bände anfordert und<br />

prüfen möchte. Zuweilen wird selbst das einfache Durchschmökern<br />

durch den Universitätslehrkörper nicht gern gesehen. Hinzu kommt,<br />

es gibt keine Sach- und Personenverzeichnisse über die<br />

NMT-Gerichtsverfahren (lediglich Register über Aussagen von<br />

Zeugen erscheinen mit vielen Irrtümern in den NMT-Bänden).<br />

Von Bedeutung für uns hier sind fast ausschließlich diese IMT- und<br />

NMT-Prozesse. Von allgemeiner Bedeutung ist auch eine Reihe von<br />

britischen Gerichtsverfahren, hier vor allem die Fälle „Belsen“ und<br />

„Zyklon B“. Polen, Russen, Franzosen, Holländer und Italiener<br />

haben sämtlich Prozesse ohne jegliche Bedeutung durchgeführt, mit<br />

17

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