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Der Jahrhundertbetrug

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mittelalterlichen Sinn gefoltert worden ist, obwohl er gewaltsam aus<br />

Argentinien entführt worden war und eine Erklärung unterzeichnet<br />

hatte, daß er „freiwillig“ nach Israel gekommen sei, eine Erklärung,<br />

die die Anklage dem Gericht in Jerusalem als Zeugenmaterial<br />

unterbreitet hatte. Diese Ansicht gründet sich auf die Aussage<br />

Eichmanns vor Gericht, daß er zwar anfangs nach der Verhaftung<br />

eine recht grobe Behandlung habe erdulden müssen, doch er<br />

keinerlei weitere Beschwerden mehr vorgetragen hat. Doch da er<br />

sicher hierfür taktische oder sonstige Gründe hatte, ist ein<br />

abschließendes Urteil hierüber nicht zu fällen. 31<br />

Nach all den manipulierten Maßnahmen, die den einseitigen und<br />

rechtsverwilderten Rahmen für die Nürnberger Militärtribunale<br />

geschaffen haben, ist es nicht mehr zumutbar zu glauben, daß die<br />

Anklagebehörden in Nürnberg irgendwelche moralischen<br />

Gewissensbisse gehabt haben sollen, physische oder psychische<br />

Zwangsmittel jedweder Art gegenüber den Angeklagten zur<br />

Anwendung zu bringen, zumal die eine Partei der Richter — die Sowjets<br />

— durch jahrzehntelange Praxis der Öffentlichkeit solcher<br />

Art Schauprozesse in ungezählter Variation demonstriert hatten. In<br />

allen solchen Prozessen waren die Angeklagten schließlich<br />

„hirngewaschen“ und zwar derartig, daß sie sich vor dem Gericht<br />

regelrecht niedergeworfen und sich als die verkommensten<br />

Kreaturen auf Erden bezeichnet hatten. 32 Nichts schien für solche<br />

Ankläger und Richter unerreichbar zu sein.<br />

Wenn es auch für uns nach wie vor wichtig ist zu wissen, welche<br />

Aussagen die Hauptangeklagten von Nürnberg 1945/1946 zu dem<br />

„Endlösungs-Progamm“ bzw. überhaupt zu irgendwelchen<br />

Vernichtungsmaßnahmen gegenüber Partisanen oder Juden gemacht<br />

haben, so sind diese ihre Aussagen auf Grund der geschilderten<br />

Gesamtlage keine schlüssigen Beweismittel, wenn sie nicht durch<br />

wirkliche Faktenbeweise untermauert werden konnten.<br />

Ein paar jener Äußerungen, — angeblich von führenden<br />

Nationalsozialisten — nach dem Krieg groß herausgestellt, nachdem<br />

die betr. Personen tot waren, auch die Zeugen, die derartiges gehört<br />

haben sollen —, mögen erwähnt werden.<br />

Am 17. April 1943 traf Adolf Hitler mit Admiral Horthy auf dem<br />

Schloß Kleßheim zusammen. Hitler soll Horthys milde Politik<br />

gegenüber den Juden kritisiert und klargemacht haben, daß die<br />

Dinge in Polen anders lägen :<br />

„Wenn die Juden dort nicht arbeiten wollten, würden sie erschossen. Wenn sie<br />

nicht arbeiten könnten, müßten sie verkommen. Sie wären wie<br />

Tuberkelbazillen zu behandeln, an denen sich ein gesunder Körper anstecken<br />

könne. Das wäre nicht grausam, wenn man bedenke, daß sogar unschuldige<br />

Naturgeschöpfe wie Hasen und Rehe getötet werden müßten, damit kein<br />

Schaden entstehe.“<br />

<strong>Der</strong> Beweis, daß Hitler dies gesagt haben soll, befindet sich in dem<br />

angeblichen Sitzungsprotokoll und außerdem in den diesbezüglichen<br />

Aussagen von Dr. Paul Otto Schmidt — dem eh. Chefdolmetscher<br />

Hitlers, der gewöhnlich bei solchen Sitzungen anwesend gewesen<br />

war und die Protokolle geschrieben hatte — vor dem IMT in<br />

Nürnberg. Schmidt hatte 1946 ausgesagt, er wäre bei der<br />

Zusammenkunft dabeigewesen, das Protokoll wäre echt und von<br />

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