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Der Jahrhundertbetrug

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neue Sitzung zusagte, in der genauere Einzelheiten der Gesamtlösung besprochen<br />

werden sollten. Zu dieser Sitzung ist es infolge der Beauftragung des<br />

Gruppenführers Heydrich mit den Geschäften des Reichsprotektors in<br />

Böhmen und Mähren und infolge seines Todes nicht mehr gekommen.<br />

In der Sitzung am 20.1.1942 habe ich gefordert, daß alle das Ausland<br />

betreffenden Fragen vorher mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt werden<br />

müßten, was Gruppenführer Heydrich zusagte und auch loyal gehalten hat,<br />

wie überhaupt die für Judensachen zuständige Dienststelle des Reichssicherheitshauptamtes<br />

von Anfang an alle Maßnahmen in reibungsloser Zusammenarbeit<br />

mit dem Auswärtigen Amt durchgeführt hat. Das Reichssicherheitshauptamt<br />

ist auf diesem Sektor in nahezu übervorsichtiger Form vorgegangen.<br />

5. Auf Grund der zu 4. erwähnten Führerweisung wurde mit der Evakuierung<br />

der Juden aus Deutschland begonnen. Es lag nahe, gleich die jüdischen<br />

Staatsangehörigen der Länder mitzuerfassen, die ebenfalls Judenmaßnahmen<br />

ergriffen hatten. Das Reichssicherheitshauptamt richtete eine entsprechende<br />

Anfrage an das Auswärtige Amt. Aus Gründen der Courtoisie wurde über die<br />

Deutschen Gesandtschaften in Preßburg, Agram und Bukarest bei den dortigen<br />

Regierungen angefragt, ob sie ihre Juden in angemessener Frist aus Deutschland<br />

abberufen oder ihrer Abschiebung in die Ghettos im Osten zustimmen wollten.<br />

Dem Erlaß dieser Weisung haben vor Abgang zugestimmt : St.S., U.St.S. Pol., Dir.<br />

Ha Pol., Dir. Recht (vergl. D III 536 g) —.<br />

Die Deutsche Gesandtschaft Bukarest berichtet zu D III 602 g, — die<br />

Rumänische Regierung überlasse es der Reichsregierung, ihre Juden gemeinsam<br />

mit den deutschen in die Ghettos nach dem Osten abzuschieben. Sie habe kein<br />

Interesse daran, daß rumänische Juden nach Rumänien zurückkehrten.<br />

Die Gesandtschaft Agram teilte mit, die Kroatische Regierung danke für die<br />

Geste der Deutschen Regierung, sie wäre aber für Abschiebung der Juden nach<br />

dem Osten dankbar, (vergl. D III 624 g).<br />

Die Gesandtschaft Preßburg berichtete zu D III 661 g, — die Slowakische<br />

Regierung sei mit der Abschiebung in die östlichen Ghettos grundsätzlich<br />

einverstanden. Die slowakischen berechtigten Ansprüche auf das Vermögen<br />

dieser Juden sollten aber nicht gefährdet werden. Die Drahtberichte sind auch<br />

dem Büro RAM wie üblich zugegangen.<br />

Auf Grund der Berichte der Gesandten habe ich dem Reichssicherheitshauptamt<br />

zu D III 661 g mitgeteilt, die Juden rumänischer, kroatischer und<br />

slowakischer Staatsangehörigkeit könnten mit abgeschoben werden, ihr<br />

Vermögen sei sicherzustellen. Dir. Pol. IV, R IX, Ha Pol. IV haben das Schreiben<br />

mitgezeichnet.<br />

Entsprechend wurden die Abschiebungen der Juden aus den besetzten<br />

Gebieten gehandhabt.<br />

6. Die Zahl der auf diese Weise nach dem Osten abgeschobenen Juden reichte<br />

nicht aus, den Bedarf an Arbeitskräften dort zu decken. Das Reichssicherheitshauptamt<br />

trat daher auf Weisung des Reichsführers-SS an das Auswärtige Amt<br />

heran, die Slowakische Regierung zu bitten, 20.000 junge, kräftige slowakische<br />

Juden aus der Slowakei zur Abschiebung in den Osten zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Deutsche Gesandtschaft Preßburg wurde zu D III 874 mit entsprechender<br />

Weisung versehen. Die Weisung haben abgezeichnet : der Herr Staatssekretär,<br />

U.St.S. Pol und Pol IV.<br />

Die Gesandtschaft Preßburg berichtete zu D III 1002, die Slowakische<br />

Regierung habe den Vorschlag mit Eifer aufgegriffen, die Vorarbeiten könnten<br />

eingeleitet werden.<br />

Auf diese freudige Zustimmung der Slowakischen Regierung hin schlug der<br />

Reichsführer-SS vor, auch den Rest der slowakischen Juden in den Osten<br />

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