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Der Jahrhundertbetrug

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Zwei Fälle seien zur Veranschaulichung herausgegriffen : der<br />

Angeklagte Oswald Pohl stritt das Vernichtungsprogramm nicht ab,<br />

verneinte jedoch eine persönliche Beteiligung und verwies auf<br />

Gestapo und SD, die nicht zu seinem Aufgabenbereich als Chef des<br />

Wirtschaftsverwaltungshauptamtes gehörten. 17 Sogar die<br />

eidesstattliche Erklärung und Zeugenaussage von Rudolf Höß<br />

unterstützten ihn in dieser Auffassung. Dennoch wurde Pohl<br />

gehenkt.<br />

Als Zeuge der Verteidigung trat im Prozeß gegen den IG-Farben-<br />

Konzern ein Arzt aus Auschwitz, Münch, auf (s. S. 145), nachdem er<br />

vorher von einem polnischen Gericht freigesprochen worden war.<br />

Münch sagte aus, daß, wenngleich er von Vernichtungen gewußt, ja<br />

sogar eine Vergasung gesehen habe, die Menschen außerhalb des<br />

Lagerbereiches von Auschwitz, also auch in Deutschland, davon<br />

nichts gewußt haben. „Die ganze Sache war so meisterhaft<br />

organisiert gewesen, daß selbst jemand, der zwei- oder dreimal im<br />

Jahr für ein oder zwei Tage eine Fabrik in Auschwitz besuchte,“<br />

nichts von den Vernichtungen erfahren habe. Nach Münch gehörten<br />

alle Angeklagten natürlich zu jener Kategorie, die gar nichts wissen<br />

konnten, wobei andererseits SS-Leute und Häftlinge zwar davon<br />

gewußt, doch darüber aus Furcht vor Bestrafung nicht zu Zivilisten<br />

gesprochen hätten. IG-Farben-Ingenieur Faust, z. B.., den Münch in<br />

Auschwitz recht gut gekannt hatte, wußte nichts von<br />

Vernichtungen. Münch bemerkte auch einige Male, daß alles, was<br />

man von den Vernichtungen hätte feststellen können, der überall<br />

wahrnehmbare Geruch der Leichenverbrennungen gewesen sei.<br />

Keiner der vielen Chemiker in diesem Prozeß hat sich die Mühe<br />

gemacht, darauf hinzuweisen, daß die chemische Industrie in jenem<br />

Bereich ebenfalls einigen Gestank verursachte. Merkwürdig an<br />

Münchs Aussagen blieb, daß er die Krematorien und Gaskammern in<br />

eine Gegend verwies, — „einen oder anderthalb Kilometer<br />

südwestlich des Birkenau-Lagers, getarnt von kleinen „Gehölzen“.<br />

Die Aussagen Münchs 18 sind lediglich als eine weitere Illustration<br />

für die Formulierung von Verteidigungsargumenten in jener<br />

Atmosphäre zu werten. Das Vorgehen war darauf ausgerichtet, nicht<br />

Sachverhalte zu bestreiten, in denen sich das Gericht von vornherein<br />

entschieden hatte, sondern Zusammenhänge zu präsentieren, die die<br />

Angeklagten von persönlicher Schuld entlasteten. Folglich wurde<br />

stereotyp behauptet, das Vernichtungsprogramm habe diese und<br />

jene Vorgänge enthalten, die offensichtlich machten, daß die<br />

Angeklagten entlastet seien. Aber, augenscheinlich, um einen<br />

Anspruch begründen zu können, daß diese Vorgänge existierten, war<br />

es nötig auszusagen, daß das Programm als solches Tatsache gewesen<br />

sei.<br />

<strong>Der</strong> nächste Prozeß, der eine Untersuchung wert ist, ist jener gegen<br />

Adolf Eichmann. Es sei daran erinnert, daß Eichmann im Mai 1960<br />

von israelischen Agenten aus Buenos Aires illegal entführt und nach<br />

Israel verbracht wurde, um dort Opfer eines Prozesses zu werden, der<br />

alle Rekorde der Illegalität brach, zumal der prozeßführende Staat<br />

zur Zeit der angeblichen Verbrechen nicht einmal bestanden hatte.<br />

Die durch diesen Rahmen gekennzeichneten Verhandlungen wurden<br />

am 11.4.1961 eröffnet. Das Jerusalemer Gericht fällte am<br />

15.12.1961 das Todesurteil, das am 31. Mai 1962 ausgeführt wurde.<br />

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