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Der Jahrhundertbetrug

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Rauchstraße erzwingt, um dort dem päpstlichen Nuntius atemlos die<br />

Geschichte seines „statement“ zu berichten!<br />

Vollkommen unverzeihlich ist, daß Hilberg und Reitlinger ein so<br />

offensichtlich unechtes „statement“ als Quelle benutzen, noch dazu<br />

ohne jede Rechtfertigung. Immerhin verweist Reitlinger darauf, daß<br />

Hitler niemals Lublin besichtigt habe, wie das „statement“<br />

versichert. 27<br />

DEGESCH war nicht die einzige Firma, die mit dem<br />

„Entwesungsgeschäft“ befaßt war. Auch die Firma Tesch und<br />

Stabenow versorgte Kunden mit Zyklon und mit Ausrüstung für<br />

„Entwesungskammern“, die gewöhnlich eine Größe bis zu 10<br />

Kubikmeter hatten. In Kapitel II sahen wir, daß anscheinend in<br />

Dachau eine solche „Gaskammer“ existierte, die natürlich während<br />

der frühen Phasen der Propaganda als Mordkammer vorgeführt<br />

wurde, obgleich heute nicht einmal mehr versucht wird zu<br />

behaupten, sie sei etwas anderes als ein Desinfektionsraum gewesen.<br />

Tesch und Weinbacher, Angestellte der Firma Tesch und<br />

Stabenow, die einige Ausrüstung für „Entwesungskammern“ an das<br />

Lager Groß-Rosen verkauft hatten, wurden für ihre Tätigkeit im<br />

Entwesungsgeschäft aufgehängt. Ihre Einrede, sie hätten nicht<br />

gewußt, daß ihre Waren anders als zu Desinfektionszwecken benutzt<br />

worden seien, und ihre Hilfseinrede, sie hätten einen Auftrag der SS<br />

nicht zurückweisen können, wurden durch das britische Militärgericht<br />

verworfen. 28<br />

Ziffer 7 : Nach den Affidavits von Höß und Entreß aus dem Jahre<br />

1947 29 waren die ersten, im Sommer 1942 in Gang gesetzten<br />

Gaskammern behelfsmäßige Einrichtungen (Widerspruch zum<br />

Affidavit aus 1946). Es handelte sich hierbei um zwei alte, luftdicht<br />

hergerichtete Bauernhäuser mit versiegelten Fenstern. Im<br />

Auschwitz-Prozeß 1963—1965 wurde davon ausgegangen, daß der<br />

„Bunker“ in Bild 29 eine dieser frühen Gaskammern gewesen sei. 30<br />

Die Beschaffenheit der späteren „Gaskammern“ wird noch<br />

untersucht werden.<br />

An dieser Stelle bietet es sich an, Einwände hinsichtlich der<br />

Reihenfolge der Verantwortlichkeiten und Befugnisse für diese<br />

Maßnahmen zu erheben. Höß sagte, er habe seinen Befehl<br />

unmittelbar von Himmler während des Sommers 1942 erhalten. Dies<br />

bedeutet, daß Himmler nicht Glücks allein, sondern auch Pohl<br />

überging, als er dem Lagerkommandanten einen derart gewichtigen<br />

Befehl erteilt habe. Hierbei bestand er ausdrücklich darauf, daß<br />

Glücks nicht wissen sollte, was vor sich ging. Himmler begab sich<br />

somit drei Zuständigkeitsebenen abwärts, um einen konspirativen<br />

Befehl zu geben, und ordnete noch besonders an, daß Höß etwas<br />

geheim halten sollte, was niemals geheim bleiben konnte. Dieser<br />

„Sachverhalt“ ist ganz außergewöhnlich.<br />

Doch das ist noch nicht alles. Nach der Geschichte, die uns Höß in<br />

seinem Affidavit und in seiner Zeugenaussage bietet, die aber auch<br />

durch noch andere Quellen ergänzt wird, überließ die deutsche<br />

Regierung die Mittel der Tötung und das dazu erforderliche Material<br />

der Urteilskraft und der Eingebung eines örtlichen<br />

Lagerkommandanten. Höß entschied den Umbau zweier alter<br />

Bauernhäuser. Höß fand das Zyklon im Lager verfügbar und entschied,<br />

daß es eine wirksamere Methode zur Lösung des<br />

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