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Der Jahrhundertbetrug

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solches Urteil nicht geschaffen werden konnten. Dabei waren die<br />

Möglichkeiten der Nachprüfung dieser Zeugenaussagen nur sehr beschränkt.<br />

Alle Tatspuren sind vernichtet worden. Die Urkunden, die dem Gericht<br />

wichtige Hilfsmittel hätten darstellen können, sind verbrannt worden . . . “<br />

Obwohl diese Zugeständnisse des Frankfurter Schwurgerichts bei<br />

der Meinungs- und Urteilsbildung über solche Prozesse schlüssig sein<br />

sollten, müssen wir feststellen, daß das Gericht die Fakten dieser<br />

Lage im schließlichen Urteil falsch bewertet hat. Die große<br />

Mehrheit der Zeugen waren Staatsbürger des Sowjetblocks, abhängig<br />

von all dem Zwang und der eigenen wie familiären<br />

Existenzbedrohung, die eine vom System unerwünschte Aussage<br />

nach sich ziehen würde. Das Schwurgericht beklagte, daß „diese<br />

Zeugenaussage nicht so genau und zutreffend sei, wie es<br />

wünschenswert wäre“, wobei noch zu bemerken bleibt, daß mit<br />

Sicherheit versucht worden ist, das „Erinnerungsvermögen“ der<br />

Zeugen auszurichten. Hatte doch das „Internationale Auschwitz-<br />

Komitee“ zudem sein Hauptquartier zu jener Zeit in Frankfurt<br />

aufgeschlagen und „Informationsblätter“ über die erschütternden<br />

Verhältnisse ausgegeben, die in Auschwitz angeblich vorgelegen<br />

hatten. Diese „Informationsblätter“ waren den Zeugen übermittelt<br />

und von diesen gelesen worden, bevor sie zur Zeugenaussage geladen<br />

waren. Es gab dort sogar eine Ausstellung, auch mit Fotos von den<br />

Angeklagten, die sowieso laufend durch die Presse publik gemacht<br />

worden sind. Ein „Lager-Ausschuß“ ist tätig geworden; vom<br />

damaligen Oberstaatsanwalt Bauer sowie dem Oberbürgermeister<br />

von Frankfurt ist bekannt geworden, daß sie Zeugen offene<br />

oder/und versteckte Vorschläge bzw. Anhaltspunkte verschiedenen<br />

Grades gemacht haben. 26<br />

Die Farce weitete sich auch auf die Zusammenhänge aus, mit<br />

denen sich das Gericht befaßte, und die sich auf die Urteile bezogen.<br />

Mulka wurde für schuldig befunden und deshalb zu 14 Jahren<br />

Zwangsarbeit verurteilt, weil er als der zweite Mann der Verwaltung<br />

des „großen Vernichtungslagers“ war, in zumindest einem Fall<br />

Zyklon B angefordert und er den Fahrzeugpark befehligt hatte,<br />

womit die Verurteilten befördert wurden, — weil er zudem einigen<br />

Schriftverkehr in bezug auf Transporte geführt hatte, und<br />

schließlich, weil er am Bau der Krematorien beteiligt gewesen war.<br />

Jedoch nach weniger als 4 Monaten wurde er aus Krankheitsgründen<br />

entlassen. — <strong>Der</strong> Angeklagte Franz Hofmann, eh. Hauptsturmführer,<br />

erhielt lebenslänglich aus dem einfachen Grund, weil er, obwohl für<br />

schuldig im Zusammenhang mit Vernichtungen befunden, eigentlich<br />

vor Gericht gestellt worden war, weil er mit einer Flasche nach einem<br />

Häftling geworfen hatte, der später an einer Kopfverletzung<br />

gestorben war. Dieser Fall hat das Gericht offensichtlich stärker<br />

beeindruckt als die Massenvernichtungen, was kaum überraschend<br />

ist, weil dieser Flaschenwurf-Vorfall als einer jener Fälle anerkannt<br />

werden konnte, die im Gefangenenbereich nun einmal vorkommen.<br />

Obwohl zu lebenslänglicher Haft verurteilt, wurde Hofmann kurz<br />

darauf unter Berufung auf vorhergehende Haftzeiten wieder auf<br />

freien Fuß gesetzt. 27<br />

Durchsucht man historische Bücher nach Vorgängen, die den<br />

Prozessen gegen die „Kriegsverbrecher“ vergleichbar sind, so<br />

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