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Der Jahrhundertbetrug

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der Rumänische Gesandte in Berlin, die ohne Weisung ihrer Regierung geblieben<br />

waren, intervenierten. Gesandter von Killinger wurde daher um Klarstellung<br />

gebeten. Die Gesandtschaft scheint sich hierzu des ihr zugeteilten Judenberaters<br />

Richter bedient zu haben, dem die Rumänische Regierung ihre frühere<br />

Zustimmung zur Einbeziehung der rumänischen Juden in die deutschen<br />

Maßnahmen bestätigte und dem der Stv. Ministerpräsident Mihai Antonescu<br />

den Wunsch des Marschalls mitteilte, die deutschen Dienststellen möchten auch<br />

die Aussiedlung aus Rumänien selbst durchführen und sofort mit dem<br />

Abtransport der Juden aus den Bezirken Arad, Timisoara und Turda beginnen.<br />

Wegen der Einzelheiten darf ich auf meine Vortragsnotiz vom 17.8. zu D III<br />

649 verweisen.<br />

11. Auf Wunsch der betreffenden Regierungen sind den Gesandtschaften<br />

Preßburg, Agram und Bukarest Judenberater zugeteilt worden. Sie sind auf<br />

Anfordern des Auswärtigen Amtes vom Reichssicherheitshauptamt zur<br />

Verfügung gestellt. Ihr Auftrag ist ein zeitlich begrenzter. Er endet, sobald die<br />

Judenfrage in dem betreffenden Lande als im deutschen Sinne gelöst anzusehen<br />

ist. Zunächst wurde davon ausgegangen, daß dies der Fall sei, sobald das<br />

bereffende Land den deutschen gleichwertige Judengesetze erlassen hat.<br />

Daher wurde Richter bereits im vorigen Jahre durch das Reichssicherheitshauptamt<br />

aus Rumänien zurückberufen.<br />

Auf dringende Anforderung der Gesandtschaft Bukarest wurde Richter trotz<br />

Sträubens des Reichssicherheitshauptamtes erneut der Gesandtschaft mit der<br />

ausdrücklichen Absicht zugeteilt, ihn bis zur praktischen Endlösung in<br />

Rumänien zu belassen (D III 1703 g und 1893 g).<br />

Da alle Verhandlungen mit der Rumänischen Regierung über das Auswärtige<br />

Amt gelaufen sind, ist der vom Reichsführer-SS vorgelegte Bericht des<br />

Obersturmführers Richter nur als interner Arbeitsbericht an das Reichssicherheitshauptamt<br />

zu bewerten. Die ungewöhnliche Form, die abschließende<br />

Besprechung durch Handschreiben des Stv. Ministerpräsidenten bestätigen zu<br />

lassen, ist sofort nach Eingang des Berichts durch Erlaß vom 17. d. Mts. in<br />

scharfer Form beanstandet worden; die offizielle Behandlung der Angelegenheit<br />

soll unverzüglich nachgeholt werden. Vorgänge sind mit D III 659 g bereits<br />

dorthin vorgelegt worden.<br />

Die vorgesehenen Abschiebungen stellen einen weiten Schritt vorwärts auf<br />

dem Wege der Gesamtlösung dar und sind im Hinblick auf andere Staaten<br />

(Ungarn) sehr wichtig. <strong>Der</strong> Abtransport nach dem Generalgouvernement ist eine<br />

vorläufige Maßnahme. Die Juden werden nach den besetzten Ostgebieten<br />

weiterbefördert, sobald die technischen Voraussetzungen dazu gegeben sind.<br />

Ich bitte daher, die Weiterführung der begonnenen Verhandlungen und<br />

Maßnahmen unter diesen Voraussetzungen in der vorgesehenen Form zu<br />

genehmigen.<br />

Luther“<br />

Das Material, das mit den Worten beginnt „Wenn von bulgarischer<br />

Seite die Frage gestellt werde“ und mit den Worten endet „Die<br />

Unterlagen sind dort bereits unter D III 659, Geheim“, ist im<br />

NMT-Band 13 weggelassen worden. Das Datum 24. Juni 1940 des<br />

Dokumentes Pol XII 136, im 4. Abschnitt scheint dem<br />

Zusammenhang entsprechend ein Irrtum zu sein; es muß 1941<br />

heißen.<br />

Dieses ist kein für sich allein stehendes Dokument. Es ist nicht nur<br />

die Zusammenfassung einer bestimmten Zahl von Dokumenten zu<br />

Maßnahmen der deutschen Reichsregierung gegenüber den Juden,<br />

sondern es umreißt alle Dokumente, die sich auf die Judenpolitik<br />

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