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Der Jahrhundertbetrug

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An diesem einen Beispiel des berühmten Auschwitz-Prozesses ist deutlich die<br />

für alle Prozesse dieser Art geltende Methode abzulesen, wie die angeblichen<br />

Massenvergasungen bisher „festgestellt“ wurden und noch werden. Vor<br />

Gericht werden „Gutachten“ erstattet, in denen die Richtigkeit dieses<br />

Tatbestandes unter Hinweis auf völlig unzureichende Unterlagen und<br />

„Dokumente“ versichert wird. Die Gerichte akzeptieren mangels eigener<br />

Sachkenntnis sowie auch weitgehender Ausschaltung des gesunden<br />

Menschenverstandes — vielleicht aber auch aus Opportunitätsgründen — diese<br />

Gutachten als „überzeugend und fundiert“. Es kann keine Rede davon sein,<br />

daß schon einmal irgendein Dokument, mit dem die zeitgeschichtlichen<br />

Gutachter ihre zweckbestimmten Aussagen zu untermauern suchten, von<br />

einem Gericht kritisch unter die Lupe genommen worden wäre. Für die<br />

Gerichte sind die Ausführungen der Gutachter grundsätzlich — wie es häufig<br />

so schön heißt — „gesicherte Erkenntnisse der Zeitgeschichte“. Die<br />

„Zeitgeschichtler“ wiederum berufen sich dann, wie anhand dieser jüngsten<br />

Veröffentlichung des Instituts für Zeitgeschichte nachzuweisen ist, für ihre<br />

Darstellung „vor allem“ auf die „Ergebnisse gerichtlicher Untersuchungen<br />

und Verfahren“. So beruft sich einer auf den anderen, zweifellos eine recht<br />

eigenartige Methode der „Geschichtsschreibung“.<br />

„Diese NSG-Verfahren, die keiner der modernen Strafzwecke mehr erfordern<br />

würde, sollen — so geht dies aus einer Abhandlung des Herrn Broszat vom<br />

Institut für Zeitgeschichte in München hervor — unter Mißbrauch richterlicher<br />

Autorität der Festschreibung der von ausländischen Machtgruppen<br />

dogmatisierten Greuelpropaganda dienen. Zum ändern wird aus den<br />

Bemerkungen Broszats deutlich, wie unvollkommen bisher durch die<br />

offizielle Zeitgeschichtsforschung die von interessierter Seite erwünschten<br />

oder sogar geforderten historischen Tatbestände belegt werden konnten. Und<br />

endlich wird über die aus dieser eigenen Unzulänglichkeit heraus geborene<br />

Methode der Geschichtsschreibung über die deutschen KL kein Zweifel mehr<br />

gelassen : die deutsche Justiz wurde und wird zur Handlangerin einer höchst<br />

obskuren u. vielfach anfechtbaren Zeitgeschichtsforschung herabgewürdigt!<br />

Zum Trauma deutscher Richter wird es mit Sicherheit einmal werden, daß<br />

sie einer solchen Entwicklung nicht rechtzeitig Widerstand entgegengesetzt<br />

haben, wie es die Ehre deutschen Richtertums eigentlich erfordert hätte . . . “<br />

(Quelle : „Das Institut für Zeitgeschichte — eine Schwindelfirma?“ —<br />

Deutscher Arbeitskreis Witten, Heft 2, 1976, S. 15—17).<br />

Wir hätten dieses Zitat nicht so ausführlich gebracht, würde es<br />

nicht von einem deutschen Richter stammen und würde es sich nicht<br />

mit einer quasi amtlichen Veröffentlichung des offiziellen „Bonn“<br />

neuesten Datums auseinandersetzen, die das komprimierte<br />

Eingeständnis enthält, daß „die meisten Vorarbeiten für eine<br />

abschließende Bilanz noch fehlen“ und es keinerlei Spuren der<br />

angeblich getöteten Millionen Toten in den Lagern Chelmno,<br />

Sobibor, Belczek, Treblinka und Auschwitz gibt.<br />

Von den „NSG-Prozessen“ ragte der „Auschwitz-Prozeß“ heraus,<br />

dessen erstes Opfer Richard Baer war, der Nachfolger von Höß und<br />

letzte Kommandant vom Lager Auschwitz. Auch nach seiner<br />

Verhaftung am 20.12.1960 blieb Baer bei den Verhören beharrlich<br />

bei seiner Aussage, daß die Gaskammern von Auschwitz ein Mythos<br />

(Bezug : Sonderdruck Beilage der Zeitschrift „Das Parlament“ v. 8.5.1976 Arndt/<br />

Scheffler „Organisierter Massenmord“. — Ausführliche Sachkritik dieser Publikation in :<br />

Udo Walendy „Die Methoden der Umerziehung“, 1976, 4973 Vlotho, Verlag für<br />

Volkstum und Zeitgeschichtsforschung)<br />

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