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Der Jahrhundertbetrug

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Korruptionsring aufgedeckt hatte. Dementsprechend wurde Morgen<br />

als „guter“ SS-Mann gewertet, im Gegensatz zu den „blutdürstigen<br />

Schurken“, die seine Kollegen und Kameraden gewesen sein sollen.<br />

Als Zeuge der Verteidigung für die SS unter anscheinend<br />

hoffnungslosen Umständen, trug Morgen eine Geschichte vor, die<br />

von nicht zu leugnender Logik getragen war, so daß seine Aussagen<br />

auch für unsere Analyse von Bedeutung bleiben.<br />

Morgen sagte aus, er sei im Verlauf seiner Inspektionen in den<br />

Lagern, die er amtlich durchzuführen hatte, unerwartet auf<br />

Vernichtungsprogramme in Auschwitz und Lublin gestoßen, doch<br />

sei eine Beteiligung der SS nicht vorhanden oder nur minimal<br />

gewesen. In Lublin seien Vernichtungen durch Wirth von der<br />

Kriminalpolizei durchgeführt worden, und zwar mit Beihilfe<br />

jüdischer Arbeitskommandos (denen man einen Teil der Beute<br />

versprochen hätte). <strong>Der</strong> Aussage Morgen zufolge habe Wirth drei<br />

weitere Vernichtungslager in Polen geleitet. Wenngleich die<br />

Kriminalpolizei verwaltungsmäßig dem RSHA unterstand, war<br />

Kriminalkommissar Wirth kein Angehöriger der SS. Morgen wies<br />

darauf hin, Wirth sei zur Reichskanzlei abgestellt gewesen, habe<br />

sich am Euthanasieprogramm beteiligt (was zutreffen mag) und<br />

habe später einen Befehl aus der Reichskanzlei erhalten, die<br />

Vernichtungsaktivitäten auf Juden auszuweiten. Obwohl der einzige<br />

Kernpunkt in Morgens Zeugenaussage in dem fragwürdigen Versuch<br />

bestand, die SS zu entlasten, wird sie von Reitlinger und Hilberg als<br />

„Beweis“ angesehen. Beide „Zeitgeschichtler“ übergehen jedoch<br />

bewußt die Tatsache, daß Morgen in dem Versuch, die SS zu<br />

entlasten, auch bezeugte, daß das Vernichtungslager in Auschwitz in<br />

Monowitz gelegen habe, einem Teil jenes Lagerkomplexes, der vom<br />

IG-Farbenkonzern verwaltet worden war. Morgen ist zwar nicht so<br />

weit gegangen, zu behaupten, daß die IG-Farben ein eigenes<br />

Vernichtungsprogramm besessen hätten, jedoch erklärte er, daß die<br />

einzige Beteiligung von seiten der SS aus einigen baltischen und<br />

ukrainischen Angeworbenen bestanden hätte, die als Wachen<br />

eingesetzt waren, und daß „die ganze technische Seite fast<br />

ausschließlich in den Händen der Gefangenen gelegen hätte“. 5<br />

Morgens Manöver gab der Anklage offenkundig neuen Auftrieb,<br />

zumal es noch nicht vorgekommen war, Vernichtungen und<br />

Euthanasie miteinander in Verbindung zu bringen. Da es zu spät war,<br />

im IMT auf diesen Punkt einzugehen, wurde er als Fall 1 im NMT<br />

(das ausschließlich die Amerikaner veranstalteten) aufgerollt.<br />

(Genau genommen wird im „Gerstein-Bericht“ ein loser<br />

Zusammenhang zwischen Euthanasieprogramm und „Endlösungs-<br />

Programm“ hergestellt — siehe Anhang A. <strong>Der</strong> „Gerstein-Bericht“<br />

wurde lange vor Morgens Aussage als „Beweismaterial“ im IMT<br />

vorgelegt, doch hatte sich bis dahin kaum jemand mit dessen Text<br />

näher befaßt). Für uns ist dieses Schaffen von Zusammenhängen<br />

zwischen Vernichtungen und Euthanasie ein weiteres Beispiel für<br />

erfundene „Zusätze“. Die Erfinder waren so sehr darauf aus, einige<br />

echte Fakten in ihre Darstellung zu bringen, daß sie nicht auf den<br />

Gedanken kamen, einen handfesten Schwindel wesentlich besser<br />

dadurch wirken zu lassen, indem man einiges wegläßt.<br />

Die Aussagen von Morgen scheinen die einzigen „Beweise“ für<br />

Vergasungen in Konzentrationslagern Polens — Auschwitz<br />

ausgenommen — zu sein. Zur Logik von Morgens Verhalten vor den<br />

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