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Der Jahrhundertbetrug

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Konzentrations- und Vernichtungslager, weitergab, und dieser wiederum<br />

reichte sie an die Kommandanten der Lager weiter.“<br />

<strong>Der</strong> Verteidiger Eichmanns in seinem Jerusalemer Prozeß, Dr.<br />

Robert Servatius, ergänzte diesen Sachverhalt in seinem Plädoyer wie<br />

folgt :<br />

„Die Nachprüfung zeigt, daß der Angeklagte nur technische Durchführungsbesprechungen<br />

hatte für Maßnahmen, die Vorgesetzte bereits<br />

grundsätzlich abgesprochen hatten. <strong>Der</strong> Angeklagte hatte auch nicht die<br />

behaupteten Sondervollmachten. Die engeren Mitarbeiter des Angeklagten<br />

bekunden, daß der Angeklagte im Gegenteil sehr streng an die Weisungen<br />

seines Vorgesetzten Müller gebunden war und dessen Weisungen ständig<br />

einholte . . .<br />

Hätte der Angeklagte Sondervollmachten zu Verhandlungen mit höheren<br />

Stellen gehabt, so wäre es nicht nur üblich, sondern notwendig gewesen, ihm<br />

einen entsprechenden Rang zu verleihen. Nur dann konnte er sich dort als<br />

Verhandlungspartner entsprechend durchsetzen.“ 19<br />

Einige weitere Passagen dieses Plädoyers verdienen festgehalten zu<br />

werden :<br />

„Jetzt weiß man es : Es lag kein Mordbefehl des Führers vor . . .<br />

Es muß zunächst auffallen, daß kein Dokument vorliegt, das die<br />

Zusammenarbeit des Angeklagten mit den Vernichtungslagern beweist . . .<br />

Wie steht es mit den Beweismitteln der Verteidigung?<br />

<strong>Der</strong> Angeklagte konnte keine eigenen Entlastungsdokumente herbeischaffen.<br />

Ihm standen nicht die Archive der Welt und die Machtmittel der Regierungen<br />

zur Seite. Sachverständige, die ihn hätten unterstützen können, schenkten der<br />

Verteidigung kein Gehör. Die täglichen Pressefanfaren und die Posaunender<br />

Publikationen hatten sie scheu gemacht. Sie hielten sich die Ohren zu. Dieser<br />

Lärmfeldzug der Presse gegen den Angeklagten war ein Contempt of Court<br />

größten Ausmaßes. Die Verteidigung hat es schwer, hiergegen aufzukommen.<br />

Und die Zeugen der Verteidigung?<br />

Diese hörten die drohenden Worte des Anklägers; sie fürchteten, daß sie in<br />

jedem Fall nichts Erfreuliches erwartet, selbst wenn sie vor dem Gericht in<br />

Israel erscheinen könnten. Sie haben es vorgezogen fortzubleiben.<br />

Ein Indizienbeweis, aus dem Angeklagten eine Haupt- und Schlüsselfigur der<br />

Vernichtungsmaßnahmen zu machen, ist nicht gelungen . . . “ 19<br />

Eichmanns Kommentare zu zwei Dokumenten erweckten den<br />

Eindruck, daß er trotz seines relativ niedrigen Ranges<br />

möglicherweise sogar erfolgreich Vernichtungsmaßnahmen<br />

sabotierte habe. Das erste dieser Dokumente war die Beschwerde des<br />

Kommandanten des Umsiedlungslagers Lodz vom 24.9.1941, worin<br />

dieser auf die Überfüllung des Lagers durch eintreffende Judentransporte<br />

enormen Umfanges hinwies : „Und jetzt stellt man mich<br />

vor ein fait accompli, und ich habe 20.000 Juden innerhalb der<br />

kürzest möglichen Zeit aufzunehmen, und dann soll ich noch 5.000<br />

Zigeuner unterbringen.“ Das Schreiben ist an den örtlichen Chef der<br />

Gebietsverwaltung gerichtet. Das zweite Dokument ist ein Antwortschreiben<br />

eben dieses Chefs, worin er am 9.10.1941 die Beschwerde<br />

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