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Der Jahrhundertbetrug

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kommunistischen Machtbereich, der nur der kommunistischen<br />

Sache dienliches Material herausgibt —, daß die westlichen<br />

Siegernationen gewillt sind, die Voraussetzungen für eine unvoreingenommene<br />

historische Forschung in diesen Sachbereichen<br />

durch Freigabe der von ihnen erbeuteten Dokumente zu schaffen.<br />

Die „Berechtigung“, die die Zionisten unverändert äußern, die<br />

Araber aus Palästina vertrieben zu haben und Unterstützung aus der<br />

Welt — insbesondere der Bundesrepublik Deutschland! — zu fordern,<br />

geht immer wieder auf die 6-Millionen-Thematik zurück. Wenn es<br />

auch abwegig erscheint, die Araber hierfür „büßen“ zu lassen, indem<br />

man sie aus ihrer Heimat vertrieb, so erfüllt diese Legende doch nach<br />

wie vor ihren Zweck in der hierdurch gleichzurichtenden<br />

us-amerikanischen Außenpolitik mit ihrem weltweiten Einfluß, —<br />

bis hin auch auf den bewaffneten Schutz des inzwischen Israelischen<br />

Besitzstandes. Als im November 1975 eine überwältigende Mehrheit<br />

in der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO) sich für eine<br />

Resolution entschied, in der der Zionismus als Ausdrucksform des<br />

Rassismus verurteilt wurde, verfiel der ansonsten besonnene<br />

Vertreter der Vereinigten Staaten — Daniel Patrick Moynihan — in<br />

ein überraschend hysterisches Geschwätz über die 6 Millionen.<br />

Doch solcherart Äußerungen wären — wenn sie auch demonstrieren,<br />

wie tief diese Legende bereits im Bewußtsein der<br />

politischen Führungskräfte auch der westlichen Welt inzwischen<br />

verankert ist — noch nicht so gravierend. Viel tragischer ist, daß diese<br />

Legende längst Grundlage internationaler Verträge ist, und zwar<br />

gleichermaßen wie die dogmatisierte Kriegsschuld Deutschlands<br />

sowohl den Ersten wie den Zweiten Weltkrieg betreffend. <strong>Der</strong><br />

Luxemburger Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />

und Israel vom Jahre 1952 ist hierfür nur ein Beispiel. Er beginnt mit<br />

den Worten : 6<br />

„Da unsagbar verbrecherische Taten gegen das jüdische Volk während des<br />

Nationalsozialistischen Terrorregimes begangen worden sind und da durch<br />

eine Erklärung des Bundestages vom 27. September 1951 die Regierung der<br />

Bundesrepublik Deutschland ihre Entschlossenheit bekanntgegeben hat, in<br />

den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit den durch die Taten verursachten<br />

materiellen Schaden gutzumachen . . . “<br />

Dieses Abkommen vom 10.9.1952 war zwar als einmalige<br />

Zahlungsverpflichtung von 3 Milliarden DM an Israel im Zeitraum<br />

von 12 Jahren gedacht, doch öffnete es Tür und Tor für unentwegt<br />

fortdauernde Zahlungen „aus moralischen Verpflichtungen“ sowohl<br />

an Israel als auch an nahezu sämtliche Kriegsgegner-Staaten. Wobei<br />

zusätzliche Zahlungen aus anderen Kanälen, die auf Grund des<br />

Bundesentschädigungsgesetzes, des Bundesrückerstattungsgesetzes<br />

(hier genügte die Glaubwürdigkeit, nicht etwa Beweisführung für<br />

erlittene Schäden), Steuerprivilegien, schließlich Entwicklungshilfefonds,<br />

zahlreicher Sonderabkommen und „Geheimverträge“<br />

freigesetzt wurden, zu nennen wären.<br />

Mag eine künftige Geschichtsforschung einmal die wirklichen<br />

Zahlen dieser Leistungen ermitteln, — beachtlich für uns ist, daß alle<br />

derartigen Zahlungen auf moralischen Ansprüchen basieren, die<br />

kraft Anerkennung dieser Ansprüche „in geltendes Völkerrecht“<br />

umfunktioniert wurden und somit als sog. „normative Kraft des<br />

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