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Edition Rechtsextremismus

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132 Kurt Möller<br />

Um zur Klärung dieser Frage beizutragen, versucht der vorliegende Beitrag in<br />

einem ersten Schritt, die in Rede stehenden Phänomene begrif ich adäquat zu<br />

fassen. Er informiert danach im zweiten Schritt über die wichtigsten Aspekte ihres<br />

empirischen Ausmaßes sowie über ihre Entwicklung innerhalb der letzten Jahrzehnte<br />

und markiert im Zuge dessen alte und neue Herausforderungen, die sie in<br />

sich bergen.<br />

1 „<strong>Rechtsextremismus</strong>“, „Rechtsradikalismus“,<br />

„Rassismus“, „Neonazismus“<br />

„Menschenfeindlichkeit“, „Vorurteile“ oder was?<br />

Die Vorstellungen von Gegenständen und das Sprechen über sie bestimmen bekanntlich<br />

deren Wahrnehmung, Deutung, Bewertung und Behandlung mit. Die<br />

Phänomene, um die es hier geht, angemessen begrifich zu fassen, ist mithin eine<br />

wesentliche Voraussetzung ebenso für die tragfähige Auseinandersetzung über sie<br />

wie für den Umgang mit ihnen.<br />

Indem wir den Problemkomplex ‚<strong>Rechtsextremismus</strong>’ schon am Anfang dieses<br />

Beitrags begrifich eingeführt haben, gilt es nun zu bestimmen, was darunter zu<br />

verstehen ist und wieso dieser Terminus gegenüber anderweitig ins Spiel gebrachten<br />

Alternativbegriffen Vorteile besitzt.<br />

<strong>Rechtsextremismus</strong> meint in der hier vorgeschlagenen Verwendung einen Komplex<br />

von Phänomenen, der inhaltlich durch sechs Komponenten bestimmt wird:<br />

• Nationalismus bzw. nationalen Chauvinismus,<br />

• Antisemitismus,<br />

• Fremden- bzw. Ausländerfeindlichkeit,<br />

• Sozialdarwinismus bzw. Rassismus,<br />

• die Befürwortung autoritärer politischer Strukturen und<br />

• die Verharmlosung des Nationalsozialismus. 1<br />

1 Wenn in dieser Aufzählung die Formulierung „bzw.“ auftaucht, so weist sie darauf<br />

hin, dass auch bei den Anhänger/innen der Konsensdefinition teilweise bei Teilaspekten<br />

nicht immer dieselben Begrifflichkeiten benutzt werden. Festzuhalten ist<br />

diesbezüglich insbesondere: „Rassismus“ wird hier im Gegensatz zum weiter unten<br />

ausgeführten Verständnis „rassismuskritischer“ Wissenschaftler/innen als Teilaspekt<br />

von <strong>Rechtsextremismus</strong> verstanden und meint die abwertende Unterscheidung von<br />

Menschen oder Menschengruppen entlang biologischer oder angeblich biologischer<br />

(biologistischer) Differenzen. Manche Vertreter/innen der Konsensdefinition bevorzugen<br />

auf dieser Dimension den Begriff des „Sozialdarwinismus“, weil er über die

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