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Edition Rechtsextremismus

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272 Thomas Grumke<br />

4 Fazit: Die De-Mystifizierung des Innenmysteriums<br />

“Politician’s logic: We must do something. This is something. Therefore we must<br />

do it.”<br />

(Yes, Minister: PARTY GAME)<br />

I. Der Fall des NSU ist de facto der 11. September des <strong>Rechtsextremismus</strong> in deutschen<br />

Ämtern und offenbart ähnliche analytische und fachliche Schwächen in<br />

vielen zuständigen Verwaltungen, ohne dass hier (bisher) eine Verstärkung durch<br />

Fachpersonal überhaupt in Erwägung gezogen wird – geschweige denn für Leitungspositionen.<br />

Es besteht also nicht nur ein Informations- und Koordinationsdezit<br />

zwischen den Behörden, sondern vor allem ein fachliches und analytisches<br />

Dezit innerhalb der für den <strong>Rechtsextremismus</strong> zuständigen Ämter.<br />

Pauschale Verurteilungen sind an dieser Stelle jedoch vollkommen fehl am<br />

Platze, denn nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Verfassungsschutzbehörden<br />

haben gleichermaßen in der Causa NSU versagt. Nicht selten zu hörende<br />

Vorwürfe, „der“ Verfassungsschutz sei auf dem „rechten Auge blind“ und verfüge<br />

über eine eigene, demokratieferne Mentalität, gehen am wahren Problem vorbei.<br />

Es besteht eben keine Verfassungsschutz-Kultur oder –Mentalität und auch eine<br />

Art corporate identity, wie sie die Polizei zweifellos pegt, ist hier nicht zu nden.<br />

Die Arbeit wird vielmehr, wie gezeigt, politisch gelenkt vom zur Verfügung stehenden<br />

Personal nach bestem Wissen verrichtet. Zu beklagen ist, dass eben bisher<br />

auf allen Ebenen so wenig Wert auf gesättigtes Fachwissen im Bereich <strong>Rechtsextremismus</strong><br />

gelegt wird und dies zur Qualikation für Führungspositionen kaum<br />

relevant ist.<br />

Anetta Kahane (2013) beklagt zudem eine „Kultur leidenschaftlicher Gleichgültigkeit“<br />

in den Behörden. Und in der Tat mag es manchmal eine Kollision der<br />

Sicherheit der eigenen Karriere mit der Inneren Sicherheit geben. Dies arbeitet<br />

Musharbash (2013) schön in seinem Artikel zur Schule für Verfassungsschutz heraus:<br />

„Auf eine sehr spezielle Art ist die Beamtenhaftigkeit eine Versicherung gegen gemeinschaftliche<br />

Rechtsbeugung. ‚Bevor ein Beamter seinen Pensionsanspruch gefährdet,<br />

macht er lieber gar nichts‘, sagt ein Verfassungsschützer. Waterboarding<br />

wäre beim Verfassungsschutz ganz und gar unvorstellbar. Doch das schützt weder<br />

vor individuellen Fehlern noch vor kollektivem Versagen. […] Zwielichtig agiert haben<br />

möglicherweise einzelne Verfassungsschützer – der große Rest aber ist an einer<br />

Aufgabe gescheitert, die er nur zu gerne bewältigt hätte“.

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