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Edition Rechtsextremismus

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490 Daniel Geschke und Matthias Quent<br />

Abbildung 2<br />

Idealtypisches Prozessmodell rechtsmotivierter Viktimisierung mit Opferberatung<br />

Betroffenen wird dann – neben der Einschüchterung durch den Täter bzw. die<br />

Täterin – auch vermittelt, nicht verantwortlich für die Viktimisierung zu sein und<br />

Folgen nicht allein tragen zu müssen. Die soziale Ächtung der Tat und ihrer weltanschaulichen<br />

Motive stärkt die Betroffenen, ihre soziale Integration und delegitimiert<br />

die Gewalt der Täter und Täterinnen. Den Gewaltopfern fällt es auf diese<br />

Weise leichter, die Tat zu verarbeiten, ohne dass eine Distanz zur Gesellschaft<br />

entsteht. Durch die öffentliche Vertretung der Opferinteressen können zudem verdrängte<br />

Ungleichwertigkeitszuschreibungen und Ungleichbehandlungen mit dem<br />

Ziel problematisiert werden, schwache Gruppen gesellschaftlich gleichzustellen.<br />

Mit der sozialen Macht von abgewerteten Gruppen steigt für potenzielle Gewalttäter<br />

und -täterinnen das Risiko, während ihre subjektive Überlegenheit und die<br />

imaginierte Legitimität der Diskriminierung schwacher Gruppen abnehmen. In<br />

der gesellschaftlichen Debatte, der behördlichen Praxis und bei der Konzeption<br />

von Maßnahmen zur Prävention von rechter Gewalt und der Unterstützung von<br />

Betroffenen ist daher von herausragender Wichtigkeit, die Viktimisierungsfolgen<br />

für die Betroffenen zu minimieren, deren Wahrnehmungen ernst zu nehmen sowie<br />

die Bedeutung der Tat für das Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft zu

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