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Edition Rechtsextremismus

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198 Stefan Heerdegen<br />

Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 3 des Grundgesetzes. Über 200 Jahre nach<br />

der Französischen Revolution mit ihrem Leitspruch „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“<br />

ist beispielsweise der Grundsatz der Gleichwertigkeit der Menschen zum<br />

anerkannten Allgemeingut geworden. Es gehört heute zum Standard demokratischer<br />

Verfassungen und Gesetzgebungen, die Menschenrechte, hier die Gleichheit<br />

an Würde und Rechten, durchzusetzen. Die Neonaziszene geht hingegen von einer<br />

Ungleichwertigkeit von Menschen aus (Heitmeyer, 1993, S. 13). Dieses rassistische<br />

Wertigkeitsgefälle in der Weltsicht legitimiert Gewalttaten gegen Migrant/innen,<br />

politisch Andersdenkende, Behinderte, Homosexuelle und weitere abgelehnte Bevölkerungsgruppen.<br />

3 Übergriffe gegen sie erscheinen als weniger schwerwiegend<br />

als gegen Angehörige der eigenen Gruppe. Gewalt gilt der neonazistischen Szene<br />

generell als legitimes Mittel des politischen Kampfes (Röpke, 2004, S.40ff). Auch<br />

hier zeigt sich die Ablehnung gesellschaftlicher, demokratischer Konventionen, in<br />

diesem Fall des gewaltlosen Umgangs untereinander.<br />

In Schriften, Aufdrucken auf Textilien, Reden oder in Songtexten nden sich<br />

unzählige Belege für eine Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung von Zielen;<br />

Militanz und rechter Terrorismus werden sogar glori ziert. Dies beginnt bei der<br />

Verherrlichung des Vernichtungskriegs von Wehrmacht und Waffen-SS und reichte<br />

zum Zeitpunkt der Selbstenttarnung des NSU bis zu öffentlichen Sympathiebekundungen<br />

für die englische Terrorgruppe „Combat18“ oder den norwegischen<br />

Attentäter Anders Behring Breivik.<br />

2.1 Terroristische Traditionslinien<br />

In den 1990er Jahren, der Zeit, in der sich der „Thüringer Heimatschutz“ (THS)<br />

als Kameradschaftsnetzwerk bildete, und in der viele bis heute in die extrem rechte<br />

Szene Eingebundene neonazistisch sozialisiert worden waren, konnten sich auch<br />

Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, ebenso wie jede/r andere Szenegänger/in an der<br />

langen und vielfältigen Tradition rechten Terrors orientieren. Es erscheint müßig,<br />

ohne eine Aussage der Überlebenden des Trios, Beate Zschäpe, die Bezugspunkte<br />

zu nden, die bei der Bildung der NSU-Terrorzelle und für deren Vorgehensweise<br />

tatsächlich eine Rolle spielten. Auf allgemeinere Aussagen kann aber der folgende<br />

Abschnitt hinweisen.<br />

3 In unzähligen RechtsRock-Songs werden Mord- und Pogromstimmungen gegenüber<br />

diversen Gruppen besungen. Drastische Beispiele sind: Landser mit „Schlagt sie tot“,<br />

Gigi und die braunen Stadtmusikanten mit „Anne Wand“ oder SKD mit „Hängt sie<br />

auf!“.

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