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Edition Rechtsextremismus

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346 Dorina Feldmann, Christoph Kopke und Gebhard Schultz<br />

wusst aus politischem Kalkül oder systembedingt unbewusst – das wahre Ausmaß<br />

rechtsmotivierter Gewalt. Dennoch sorgten die Sondererfassungssysteme nicht für<br />

eine Lösung der Probleme bzw. für ein Ende der Auseinandersetzungen. So heißt<br />

es beispielsweise in einer Studie aus dem Jahre 1994: „Die Kriterien, nach denen<br />

konkrete Straf- und Gewalttaten durch die Polizei als fremdenfeindlich eingestuft<br />

werden, sind keineswegs eindeutig festgelegt, so dass von den einzelnen Polizeidienststellen<br />

auch sehr Unterschiedliches als fremdenfeindlich de niert und eingeordnet<br />

wird“ (Willems, Wirtz & Eckert, 1994, S. 9). Auch gebe es zwischen den<br />

Bundesländern teilweise große Unterschiede in der Ermittlungsarbeit und in der<br />

statistischen Erfassung. „Dies beeinträchtigt die Zuverlässigkeit und Aussagekraft<br />

der polizeilichen Statistik zu fremdenfeindlichen Straftaten erheblich“ (Willems<br />

et al., 1994, S. 9).<br />

3.2.2 Die Änderung der Erfassung der PMK nach 2001<br />

Auch innerhalb der Sicherheitsbehörden wurde das Erfassungssystem zunehmend<br />

kritisch gesehen. So räumte der damalige BKA-Vize-Präsident Bernhard Falk ein,<br />

das bisherige polizeiliche Meldesystem bilde eine „überkommene“ und „verzerrte“<br />

Darstellung des polizeilichen Lagebildes ab und sei somit „ungeeignet“ (Falk,<br />

2001, S. 10). Im Jahre 2000 befasste sich die Arbeitsgemeinschaft „AG Kripo“, die<br />

aus Mitgliedern des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter bestand,<br />

mit dem Erfassungssystem und legte einen Arbeitsgruppenbeschluss zur 167. Konferenz<br />

der Innenminister bzw. Innensenatoren des Bundes und der Länder (IMK)<br />

vor. Dort wurde am 10. März 2001 ein einheitliches De nitionssystem Politisch<br />

motivierter Kriminalität (PMK) verabschiedet, das (rückwirkend zum 01.01.2001)<br />

bis heute seine Anwendung ndet. Die Erfassungs- bzw. Meldesysteme KPMD-S<br />

und PKS-S sowie die Sondermeldedienste für fremdenfeindliche und antisemitische<br />

Straftaten wurden von dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen<br />

politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) abgelöst.<br />

Bei dem neuen De nitionssystem ist nicht die Motivation einer Systemüberwindung,<br />

sondern die „tatauslösende politische Motivation“ (BT-Drs. 16/14122,<br />

S. 3) zentrales Bestimmungsmerkmal politisch motivierter Kriminalität. Demnach<br />

handelt es sich um politisch motivierte Kriminalität, wenn „in Würdigung der Umstände<br />

der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen,<br />

dass sie<br />

• den demokratischen Willensbildungsprozess beein ussen sollen, der Erreichung<br />

oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung<br />

politischer Entscheidungen richten,

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