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Edition Rechtsextremismus

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<strong>Rechtsextremismus</strong> und pauschalisierende Ablehnungen<br />

133<br />

Diese an die sog. „Konsens-Formel“ (vgl. Stöss, 2010, S. 57f.; Decker, Brähler &<br />

Geißler, 2006, S. 20f.; Decker u. a., 2010, S. 18; Decker, Kiess & Brähler, 2014)<br />

angelehnte Denition hat den Vorteil, sich einer weit ächigen Übereinstimmung<br />

innerhalb der <strong>Rechtsextremismus</strong>forschung sicher sein zu können – dies selbst<br />

dann, wenn man seine Problematiken einräumt. Zu diesen gehören: a) die Positionierung<br />

der mit ihm beschriebenen Phänomene auf einem deutlich markierten<br />

Pol der an sich immer weniger aussagefähigen Rechts-Links-Topographie politischer<br />

Positionen, b) eine damit unterstellte Bagatellisierung und erleichterte Ausblendung<br />

der Existenz mancher seiner Kernelemente auch z. B. in der ‚Mitte’ des<br />

politischen Spektrums, c) die dem Begriff als Kompositum inhärente Nutzung des<br />

„Extremismus“-Begriffs, der ohne den Zusatz „Rechts…“ auch zur Bezeichnung<br />

gänzlich anders gelagerter politischer Phänomene wie vor allem Islamismus und<br />

markante linke politische Positionen Anwendung ndet und in Gefahr gesehen<br />

werden kann, durch diese Begriffskomponente die Suggestion einer Gleichsetzbarkeit<br />

mit derartigen Phänomenen zu befördern und die Normalisierungen rechtsextremer<br />

Haltungen zu kaschieren, d) die sicherheitsbehördliche Verwendung dieses<br />

Terminus in einer Weise, die eher staatsgefährdende Bestrebungen sowie stärker<br />

Verfassungs- als Personenschutz in den Mittelpunkt rückt und in dieser Einseitigkeit<br />

mit seinem oben benannten wissenschaftlichen Gebrauch nicht deckungsgleich<br />

ist, e) eine gewisse Substanzlosigkeit der Bezeichnung selbst, die eher eine Verortung<br />

politischer Positionierung (eben am äußersten ‚rechten’ Rand des politischen<br />

Spektrums) als eine inhaltliche Qualität zum Ausdruck bringt (vgl. u. a. zu diesen<br />

Kritikpunkten als Überblick die Beiträge in Forum, 2011). Wenn „<strong>Rechtsextremismus</strong>“<br />

sich dennoch als Leitbegriff der thematisch einschlägigen Forschung halten<br />

kann, dann im Wesentlichen deshalb, weil der Terminus sich als theoretisch hinrei-<br />

Bezugnahme auf Rassendifferenz hinausragt und auch die Ablehnung, Diskriminierung<br />

oder gar Vernichtung von ‚unwertem Leben’ generell beinhaltet. Der Terminus<br />

„Chauvinismus“ wird in der Konsensdefinition gegenüber „Nationalismus“ präferiert,<br />

meint aber wie die gängige Verwendung dieses Begriffs eine übersteigerte Bezugnahme<br />

auf die ‚eigene’ Nation, die über Patriotismus und nationale Gesinnungen, die<br />

nicht demokratiewidrig sind, hinausgeht. Als exklusiver Nationalismus propagiert und<br />

betreibt er die Überhöhung der ‚eigenen’ Nation bei Abwertung (im Extremfall bis<br />

hin zu Auslöschung) anderer Nationen und ihrer Angehörigen. Selbst als inklusiver<br />

Nationalismus, der sich eine Integrationsfunktion für verschiedene Teilgruppierungen<br />

einer Gesellschaft attestiert, erhebt er ein „Loyalitäts- und Deutungsmonopol“, das<br />

allein die Nation zum allen anderen Integrationsbezügen (Sprache, Region etc.) übergeordneten<br />

identitätsstiftenden Referenzpunkt stilisiert (vgl. Wehler, 1987, S. 508).<br />

„Ausländerfeindlichkeit“ erscheint als ein überholter Begriff, weil das, was mit ihm<br />

bezeichnet werden soll, häufig auch „fremd“ erscheinende (post)migrantische Personen(gruppierungen)<br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit trifft.

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