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Edition Rechtsextremismus

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268 Thomas Grumke<br />

ben bzw. in langjähriger Fachausbildung darauf vorbereitet wurden. Genau wie<br />

in anderen Behörden arbeitet hier ein Querschnitt des öffentlichen Dienstes. Im<br />

„gehobenen Dienst“, also bei den sog. Sachbearbeitern, sind dies i.d.R. Personen<br />

mit einer Ausbildung an einer der Verwaltungsschulen oder –fachhochschulen der<br />

Länder oder des Bundes. Wie der Name schon sagt, obliegt dieser Dienstgruppe<br />

die Auswertungsarbeit in den Sachgebieten. Hier treffen sich die „offenen“ (Zeitung,<br />

Internet usw.) Erkenntnisse mit den „eingestuften“ (Quellenberichte, Observationsberichte,<br />

Telefonüberwachungen usw.) und werden systematisch zusammengeführt.<br />

Hier wird oftmals entschieden, welche Informationen relevant sind<br />

und welche nicht, was in Berichte ein ießt und was nicht, was die Leitung zu<br />

sehen bekommt und was nicht. Doch auch in dieser Dienstgruppe ist eine große<br />

Spreizung der Qualikationen und Motivationen zu verzeichnen.<br />

Das Beispiel Sachsen zeigt, dass in der Vergangenheit in einigen Verfassungsschutzämtern<br />

zeitweise scheinbar wahllos ohne Berücksichtigung einer relevanten<br />

Qualikation eingestellt wurde. Im Rahmen der Befragungen im Sächsischen<br />

NSU-Untersuchungsausschuss am 19. April 2013 sagte der ehemalige Referatsleiter<br />

<strong>Rechtsextremismus</strong>/-terrorismus im Landesamt für Verfassungsschutz aus,<br />

dass bei dessen Neuaufbau auch Personal eingestellt wurde, das mit dem Arbeitsfeld<br />

vorher nie inhaltlich zu tun hatte (vgl. Julke, 2013). Es wurde deutlich,<br />

„…dass Tischler, Handwerker, Verkäuferinnen, Leute, die auf Bauernhöfen arbeiteten,<br />

‚Leute, die keinerlei Ahnung hatten‘ (so wörtlich), Informatiker und Maurer eingestellt<br />

worden sind. Das Amt habe deren Vergangenheit geprüft, der Referatsleiter<br />

eine Stunde mit ihnen geredet. Dann seien sie auf einen sechswöchigen Lehrgang<br />

zum Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt worden“ (Julke, 2013).<br />

Vorher hatte sowohl die Parlamentarische Kontrollkommission in ihrem Abschlussbericht<br />

als auch die Harms-Kommission (vgl. Harms, Heigl & Rannacher,<br />

2013) die Analysefähigkeit des Sächsischen Landesamtes als mangelhaft bewertet,<br />

ebenso wie die Schäfer-Kommission die des Thüringischen (s.u.). Der Bericht der<br />

Harms-Kommission hat hierzu ein ganzes Kapitel dem Thema „Fortbildung“ gewidmet,<br />

denn es wird ernüchtert (und ernüchternd) festgestellt: „Angesichts der<br />

nanziellen Rahmenbedingungen in Bund und Ländern, die einen eigentlich erforderlichen<br />

Zuwachs an qualiziertem Personal – auch mit Studienabschluss – nicht<br />

erwarten lassen, kommt der Fortbildung der Mitarbeiter ein ganz besonders hoher<br />

Stellenwert zu“ (Harms et al., 2013, S. 41).<br />

III. In einer Öffentlichen Anhörung des Haupt- und Innenausschusses im Landtag<br />

Nordrhein-Westfalen am 2. Mai 2013 sah Heinrich Amadeus Wolf, Professor<br />

für Öffentliches Recht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder, den

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