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Edition Rechtsextremismus

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Prozesse und Strukturen der Verfassungsschutzämter nach dem NSU<br />

261<br />

2 Aufgaben und Struktur<br />

“In government, many people have the power to stop things happening but almost<br />

nobody has the power to make things happen. The system has the engine of a lawn<br />

mower and the brakes of a Rolls Royce.”<br />

(Yes, Minister: A REAL PARTNERSHIP)<br />

I. Was die Aufgaben der Verfassungsschutzämter betrifft, so hat das Bundesverfassungsgericht<br />

diese jüngst in seinem Urteil vom 24.04.2013 zur Vorratsdatenspeicherung<br />

noch einmal genau – vor allem in Abgrenzung zur Polizei – beschrieben:<br />

„Die Rechtsordnung unterscheidet […] zwischen einer grundsätzlich offen arbeitenden<br />

Polizei, die auf eine operative Aufgabenwahrnehmung hin ausgerichtet und<br />

durch detaillierte Rechtsgrundlagen angeleitet ist, und den grundsätzlich verdeckt<br />

arbeitenden Nachrichtendiensten, die auf die Beobachtung und Aufklärung im Vorfeld<br />

zur politischen Information und Beratung beschränkt sind und sich deswegen<br />

auf weniger ausdifferenzierte Rechtsgrundlagen stützen können. Eine Geheimpolizei<br />

ist nicht vorgesehen“ (BVerfGE, 1 BvR 1215/07, Rand-Nr. 122).<br />

Der immer wieder geäußerten Forderung, doch den Verfassungsschutz komplett aufzulösen<br />

und deren Aufgaben der Polizei zuzuweisen, ist damit eine klare Absage<br />

erteilt. Vielmehr ist es dringend geboten, die Behörden für Verfassungsschutz in den<br />

Stand zu versetzen, die ihr obliegenden Aufgaben – also: die Beobachtung und Aufklärung<br />

von extremistischen Bestrebungen im Vorfeld zur politischen Information<br />

und Beratung – auch adäquat erfüllen zu können. Doch wie sieht der Ist-Zustand aus?<br />

II. Die Ämter für Verfassungsschutz sind entweder Abteilungen in den Innenbehörden<br />

mit einer Ministerialdirigentin/en an der Spitze (i.d.R. Besoldungsgruppe<br />

B7) oder Landesämter, also nachgeordnete Behörden der Innenressorts und<br />

unter deren Fachaufsicht, mit einer/m Präsidentin/en an der Spitze (i.d.R. Besoldungsgruppe<br />

B4). Mit dem Stand 1. Dezember 2014 waren von den 17 Verfassungsschutzämtern<br />

acht eine Abteilung und neun ein Landes- bzw. Bundesamt.<br />

Diese Struktur ist Änderungen unterworfen, wie das Beispiel Berlin zeigt. Hier<br />

wurde das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahre 2000 nach einer Reihe von<br />

Fehlleistungen de facto aufgelöst und als Abteilung in die Innenbehörde eingegliedert.<br />

Hier oblag es dann ab Anfang 2001 der Abteilungsleiterin Claudia Schmid<br />

das Amt personell und mental aus dem Kalten Krieg hin zu einem modernen Verfassungsschutz<br />

zu führen. Aus Thüringen ist zu vernehmen, dass die neue Rot-<br />

Rot-Grüne Landesregierung den Verfassungsschutz dort ebenfalls in das Innenministerium<br />

eingliedern will.

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