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Edition Rechtsextremismus

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Der Verfassungsschutz und der NSU<br />

257<br />

auch die Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz den Aufklärern aus den<br />

verschiedenen Untersuchungsausschüssen ohne Restriktionen vorgelegt werden.<br />

Nur danach sieht es nicht aus. Zu Erinnerung: Im Falle des Wissens des BND um<br />

Adolf Eichmann darf der Auslandsgeheimdienst mit Segen der höchsten Gerichte<br />

weiterhin Akten nur geschwärzt vorlegen. Und auch im Fall des Oktoberfestattentats<br />

wurde erst fast 25 Jahre nach der Tat von Seiten der Exekutive zugegeben,<br />

dass Ankläger und Nebenkläger bei weitem nicht alle Akten bekommen haben. Es<br />

ist also ein langer Atem gefragt. Auch und gerade bei der Aufklärung des NSU-<br />

Komplexes.

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