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Edition Rechtsextremismus

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Prozesse und Strukturen der Verfassungsschutzämter nach dem NSU<br />

265<br />

3 Personal und Führung<br />

“Reorganizing the Civil Service is like drawing a knife through a bowl of marbles.”<br />

(Yes, Minister: THE WHISKEY PRIEST)<br />

I. Zu Recht wird in allen Ämtern zwischen der Führungsebene und der Arbeitsebene<br />

unterschieden. Das soll auch hier so geschehen. Ein Blick auf die Führungsebene,<br />

also den sog. „Höheren Dienst“ (von Amtsleiter/innen über Referatsleiter/<br />

innen bis zu den Referent/innen), zeigt deutlich eine absolute Übermacht von Juristen.<br />

Was die Behörden für Verfassungsschutz angeht, so sind diese i.d.R. Teil<br />

der allgemeinen inneren Verwaltung. Beschäftigt sind hier in den Leitungsfunktionen<br />

ebenfalls fast ausschließlich Verwaltungsjuristen, die im Zuge der Rotation<br />

einige Jahre im Verfassungsschutz arbeiten und dann weiter ziehen. Vertiefte<br />

Fachkenntnisse in den Extremismusbereichen werden nicht erwartet bzw. sollen<br />

ggf. nach Antritt der Stelle erworben werden. Dieser eklatante Mangel an Fachverstand<br />

wurde im Bereich Islamismus schmerzlich nach dem 11. September 2001<br />

deutlich und durch die Einstellung einer großen Anzahl von Islamwissenschaftler/<br />

innen und Arabist/innen kompensiert. Diese wurden und werden jedoch fast ausschließlich<br />

im Angestelltenverhältnis auf der Arbeitsebene geführt und sind für<br />

Leitungsaufgaben nicht vorgesehen. Um es noch einmal klar zu sagen: auch im<br />

Jahre 2014 sind die Leitungen der Fachreferate oder -abteilungen „<strong>Rechtsextremismus</strong>“<br />

oder „Islamismus“ keineswegs Politik- oder Islamwissenschaftler, sondern<br />

(zumindest in den Ministerien) im Rahmen der üblichen Rotation alle paar<br />

Jahre neue Verwaltungsjuristen, die vorher andere Themenbereiche des Hauses<br />

vertreten haben und auch nach ihrer Zeit beim Verfassungsschutz wieder in einen<br />

anderen Bereich wechseln werden. Wie in allen anderen Berufsgruppen auch sind<br />

hier einige Personen besser motiviert und mit einer besseren Auffassungsgabe ausgestattet<br />

als andere.<br />

Auch die Leitungen der Behörden für Verfassungsschutz bestehen nach wie<br />

vor, trotz zahlreicher Wechsel im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex, überwiegend<br />

aus Juristinnen und Juristen. Wie Tabelle 1 zeigt, sind dies Stand Ende<br />

2014 elf der 17 Behördenleitungen. Abzüglich der vier Polizisten bleiben lediglich<br />

zwei Behördenleiter mit einer geisteswissenschaftlichen Ausbildung. Eine „Neujustierung“<br />

fand auf dieser Ebene nach NSU nicht statt.

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