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Edition Rechtsextremismus

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488 Daniel Geschke und Matthias Quent<br />

Abbildung 1 Prozessmodell nicht begleiteter rechtsmotivierter Viktimisierung<br />

Das heuristische Prozessmodell in Abbildung 1 verdeutlicht die Folgen nicht begleiteter<br />

Viktimisierung von schwachen Gruppen in der Gesellschaft. Mit der primären<br />

Viktimisierung – der Opferwerdung einer Person, einer Gruppe oder Organisation<br />

durch einen oder mehrere Täter (Kie & Lamnek, 1986, S. 170) – wird das<br />

Opfer direkt geschädigt. Zudem können sekundäre und tertiäre Viktimisierungen<br />

eintreten. Mit der Tat wird zudem eine Botschaft der Einschüchterung an diejenige<br />

soziale Gruppe kommuniziert, welcher der oder die Betroffene durch die Täter<br />

oder Täterinnen zugerechnet wird (beispielsweise Asylsuchende, Punks …). Gesellschaftlich<br />

werden die Gleichwertigkeit der Menschen sowie ihr universelles<br />

Recht auf Unversehrtheit infrage gestellt.<br />

Zusätzlich sind auch die Reaktionen der von der Gewalttat provozierten Akteure<br />

entscheidend: Wie geht der oder die Betroffene mit der Viktimisierung um? Wie<br />

nimmt die durch die Tat viktimiserte Gruppe den Angriff auf? Wie reagiert die<br />

Gesellschaft auf die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Individuen? Art<br />

und Weise des Umganges können die individuellen, kollektiven und sozialen Negativfolgen<br />

der Gewalttat im Weiteren abschwächen oder verstärken. Entsteht bei<br />

dem oder der Betroffenen und dessen sozialer Gruppe der Eindruck, allein gelassen<br />

zu werden und mit der Tat unter der schwebenden Drohung der Wiederholung

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