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Edition Rechtsextremismus

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236 Dirk Laabs<br />

des Bundeskriminalamtes, das die Problematik nahezu allgemeingültig auf den<br />

Punkt bringt:<br />

„Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz eine frü hzeitige und vollständige<br />

Information, die zur Gefahrenabwehr erforderlich ist, behindert.… Vertrauenspersonen<br />

(VP)/ Quellen des Verfassungsschutzes (VS) wirken massgeblich in fü hrenden/<br />

exponierten Positionen an der Vorbereitung von Veranstaltungen/ Versammlungen/<br />

Aktionen mit. Es besteht die Gefahr, dass Quellen sich gegenseitig zu größeren Aktionen<br />

anstacheln. Somit erscheint es fraglich, ob bestimmte Aktionen oder innovative<br />

Aktivitäten dieser Quellen ü berhaupt in der späteren Form stattgefunden hätten.<br />

Auch ist der ‚Brandstifter-Effekt‘ nicht unwesentlich, da statistisch nachweisbar insbesondere<br />

nach sog. ‚Gedenktagen‘ ein Ansteigen z. B. antisemitischer Straftaten zu<br />

verzeichnen ist.“ 5<br />

Das BKA formuliert in dem Papier an das Bundesamt eine Erwartungshaltung:<br />

„Quellen in maßgeblichen Schlü sselpositionen der rechtsextremistischen Szene<br />

könnten z. B. den Ablauf von Aktionen so steuern, dass keine umfangreichen Maßnahmen<br />

zur Gefahrenabwehr erforderlich werden.“ Das jedoch passiert nicht. Im<br />

Gegenteil. Auch das Thesenpapier des BKA hält fest:<br />

„… die Mehrzahl der Quellen sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen [des BKA]<br />

ü berzeugte Rechtsextremisten. Bei diesen entsteht der Eindruck, unter dem Schutz<br />

des VS im Sinne ihrer Ideologie ungestraft handeln zu können und die Exekutive<br />

nicht ernst nehmen zu mü ssen. Es besteht die Gefahr, dass die Quellen nicht vollständig<br />

und umfassend berichten, sondern wesentliche Komplexe auslassen, eigene<br />

Tatbeteiligungen beschönigend darstellen oder auch je nach Sachlage ü bertreiben,<br />

wodurch gegebenenfalls der Eindruck strafrechtlicher Relevanz erweckt wird.“<br />

Das BKA hat eine klare Forderung:<br />

„In den Fällen, in denen die Quelle ‚aus dem Ruder läuft‘, sollte der VS auch die<br />

Strafverfolgung vor den Schutz der Quelle stellen.“<br />

Am Ende des Jahres 1996 hat man beim BKA schließlich genug, es wurde ein<br />

Treffen zwischen den Präsidenten des BKA und des Bundesamtes vereinbart. In<br />

einem Memo ü ber das Gespräch heißt es:<br />

5 Alle Zitate aus dem BKA-Thesenpapier vom 03.02.1997.

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