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Edition Rechtsextremismus

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436 Daniel Köhler<br />

ten, die über Deradikalisierungsprogramme verfügen und diese nanzieren, eher<br />

quantitative, rein numerische Kriterien der Evaluation (z. B. Anzahl der betreuten<br />

Fälle, Dauer der Betreuung, Rückfallquoten, Kosten von Personal usw.). Zivilgesellschaftliche<br />

Initiativen greifen zumeist auf einen guten Leumund der durch das<br />

Programm betreuten Personen zurück. Die Frage der Evaluation von Deradikalisierungsprogrammen<br />

ist auch aufgrund der Aktualität und starken Nachfrage nach<br />

derartigen Programmen Gegenstand verschiedener Grundlagenforschungsprojekte<br />

weltweit.<br />

Grundsätzlich sind die ersten Schritte zu einer ef zienten und effektiven Evaluation<br />

Transparenz (durch öffentlich zugängliche und qualitativ hochwertige<br />

Selbstevaluation und Nachvollziehbarkeit von Arbeitsweisen und struktureller<br />

Organisation) im Rahmen des praktisch Sinnvollen und Externalität (Evaluation<br />

durchgeführt durch unabhängige und anerkannte Experten im Feld). Die Evaluationen<br />

sollten quantitativ (z. B. Fallzahlen, Kosten des Programms, Reintegrationsfaktoren<br />

[Arbeitslosenquote nach Abschluss des Programms, Abbruchraten von Bildungsmaßnahmen<br />

etc.], Efzienz interner Strukturen) und qualitativ (z. B. Studien<br />

über Methoden, Wirksamkeit, Effektivität, interne Organisation usw. durch teilnehmende<br />

Beobachtung, Interview- und Fallstudien mit Aussteigern, Mitarbeitern etc.)<br />

sein. Diese Schritte sind allerdings nur der Anfang zu einem umfassenden Evaluationsmechanismus.<br />

Ein weiterer essentieller Schritt ist die Etablierung umfassender<br />

qualitativer Standards der Deradikalisierungsarbeit, um ein Richtmaß für die Evaluation<br />

abzuleiten. Besonders die Vereinheitlichung von De nitionen und ethischpraktischen<br />

Richtlinien ist hier zentral. Da dies zumindest unter deutschen nichtstaatlichen<br />

Praktikern in den letzten 14 Jahren weitestgehend (mit einigen wenigen<br />

Ausnahmen) – insbesondere auch von den ‚großen’ Programmen mit bundesweitem<br />

Selbstanspruch – vernachlässigt wurde, bildete sich eine stark heterogene Landschaft,<br />

welche in ihrer Pluralität zwar viele Stärken besitzt, aber auch nur schwerlich<br />

– was als eine Schwäche gesehen werden kann – die Setzung einheitlicher<br />

Standards zulässt. Auf staatlicher Seite wurde dafür mit der oben genannten ‚AG<br />

Deradikalisierung’ im GTAZ die Grundlage geschaffen. Im zivilgesellschaftlichen<br />

Bereich zeichnet sich durch die Gründung der ‚Bundesarbeitsgemeinschaft Ausstieg<br />

zum Einstieg’ (BAG) im März 2014 ein erster Versuch in diese Richtung ab.<br />

Die derzeit neun Programme umfassende BAG entstand aus einem Teil des Trägerbestandes<br />

des XENOS-Sonderprogramms „Ausstieg zum Einstieg“. Das XENOS-<br />

Sonderprogramm war mit einer Förderperiode von 2009 bis 2013 Bestandteil des<br />

Bundesprogramms „XENOS – Integration und Vielfalt“ aus Mitteln des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds<br />

(ESF) geschaffen worden. Die Entwicklung von umfassenden Standards ist erklärtes<br />

Ziel der BAG und obwohl nicht alle relevanten zivilgesellschaftlichen Träger

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