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Edition Rechtsextremismus

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Demokratieförderung und <strong>Rechtsextremismus</strong>prävention …<br />

411<br />

Anmerkungen zu Tabelle 2:<br />

a Einige weitere Hinweise gibt die dem Landesprogramm vorangestellte Expertise „Gefährdungen<br />

der demokratischen Kultur in Thüringen. <strong>Rechtsextremismus</strong> und politische<br />

Entfremdung“ (Edinger, 2010).<br />

b Konkret auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.<br />

c Das Landesprogramm wendet sich gegen alle Formen des Extremismus, differenziert<br />

anschließend aber sehr deutlich rechtsextreme Ideologiefragmente aus und stellt diese<br />

klar in den Vordergrund.<br />

Eines der wenigen eindeutig zuordenbaren Programme liefert Hamburg. Hierin<br />

ist festgeschrieben: „<strong>Rechtsextremismus</strong> ist ein von Ungleichwertigkeitsvorstellungen<br />

geprägtes Einstellungsmuster.“ (Hamburg – Stadt mit Courage, 2013, S. 7)<br />

Diametral entgegengesetzt lässt sich Bayern einordnen. Im dortigen Handlungskonzept<br />

heißt es:<br />

„Politischen Extremismus kann man als eine gesteigerte Form des Radikalismus<br />

verstehen, der fundamentale Veränderungen an unserer Gesellschaftsordnung anstrebt<br />

und dabei die Grenzen des demokratischen Rechtsstaats in Frage stellt oder<br />

überschreitet. Er bedeutet einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung<br />

des Grundgesetzes.” (Bayrisches Handlungskonzept gegen <strong>Rechtsextremismus</strong>,<br />

2009,S. 6)<br />

Zwischen diesen Extrempunkten, die sich auf ein sozialwissenschaftliches Konzept<br />

bzw. auf das Extremismustheorem beziehen, ordnen sich alle anderen Programme<br />

ein. Sachsen-Anhalt deniert zwar ebenfalls Extremismus als einen Angriff<br />

auf dem demokratischen Verfassungsstaat, unterscheidet dabei aber zugleich<br />

zwischen Einstellungen und Verhaltensweisen: „Alle extremistischen Einstellungen<br />

und Bestrebungen richten sich gegen die Grundlage des demokratischen<br />

Verfassungsstaates und den Kernbestand des Grundgesetzes und stelle somit eine<br />

Gefahr für unsere Staats- und Verfassungsordnung dar.“ (LzpB und Netzwerk für<br />

Demokratie und Toleranz, 2012). Auch Thüringen bedient sich verschiedener Bezüge,<br />

die eine eindeutige Zuordnung zu einem Idealtypus verhindert. Im Landesprogramm<br />

für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit heißt es: „Die Gefährdung<br />

der demokratischen Kultur geht in Thüringen gegenwärtig vorrangig vom <strong>Rechtsextremismus</strong><br />

aus. Dabei ist eine getrennte Betrachtung von Einstellungen und Verhalten<br />

sinnvoll.“ (TMSFG, 2012, S. 12). In weiteren Passagen nimmt das Thüringer<br />

Landesprogramm jedoch auch Bezug auf Linksextremismus und islamistischen<br />

Extremismus, die ebenso wie der <strong>Rechtsextremismus</strong> im Widerspruch zur freiheitlichen<br />

demokratischen Grundordnung (FDGO) stehen. Auch wenn die Programme<br />

<strong>Rechtsextremismus</strong> als eine Gefährdung der FDGO konstatieren, liegt hierin<br />

ein Hinweis auf eine Anlehnung an die Extremismustheorie zugrunde. Eine solche

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