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Krankheitseinsicht, dynamisch getestete Exekutivfunktionen und ...

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Methoden<br />

Schlichthorst, Sutthausen <strong>und</strong> Haus am Schölerberg, Osnabrück [9,5 %]; St. Franziskus-<br />

Stift, Steinfeld [1,2 %]), in einer Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen<br />

Erkrankungen (RPK Osnabrück: 4,7 %) sowie an der poliklinischen Psychotherapie-<br />

Ambulanz Osnabrück [2,4 %]. Auf diese Weise konnten 95 Teilnehmer mit Diagnosen des<br />

Schizophrenie-Spektrums gewonnen werden, von denen für Analysen der OSSTI wegen<br />

fehlender Daten 85 zur Verfügung standen.<br />

Der Kontakt zu potenziellen Teilnehmern erfolgte nach einer Vermittlung durch<br />

Diplom-Psychologen oder Fachärzte der jeweiligen Station bzw. Einrichtung. Die Teilnahme<br />

erfolgte freiwillig: Die Probanden wurden im Gespräch angemessen <strong>und</strong> mit Unterstützung<br />

durch schriftliches Material (Anhang B) informiert <strong>und</strong> um Mitwirkung gebeten, d. h.<br />

es wurde ein informierter Konsens hergestellt. Es wurden schriftliche Einverständniserklärungen<br />

zur Teilnahme, Verwertung der Daten <strong>und</strong> Akteneinsicht eingeholt (Anhang C).<br />

Soziodemographische Daten wurden ebenfalls zu Beginn (Block 1, s. Tabelle 15) strukturiert<br />

erfasst (Anhang D). Die Datenerhebung erfolgte im Einzelsetting. Soweit möglich wurden<br />

Untersuchungsräume des Institutes für Psychologie Osnabrück, Standort Knollstraße,<br />

genutzt. Wo dies nicht möglich war, wurden von den jeweiligen Einrichtungen störungsfreie<br />

Arbeitsräume zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Datenerhebung erfolgte eine<br />

weitergehende Aufklärung der Teilnehmer über Sinn <strong>und</strong> Zweck der Untersuchung.<br />

Obwohl für alle Teilnehmer Diagnosen von Fachärzten vorlagen, wurden diese nach<br />

Akteneinsicht, halbstrukturiertem klinischen Interview mit dem Teilnehmer <strong>und</strong> entsprechenden<br />

Fremdbeurteilungen durch das Behandlungspersonal mit Hilfe von strukturierten<br />

Diagnose-Checklisten überprüft (IDCL: HILLER, ZAUDIG & MOMBOUR, 2004). Voraussetzung<br />

für einen Einschluss in die Stichprobe war die Erfüllung der Kriterien einer<br />

Erkrankung des Schizophrenie-Spektrums nach DSM-IIIR, DSM-IV oder ICD-10. Die<br />

Beschreibung der Stichprobe erfolgt im Ergebnisteil von Studie 3 in Abschnitt 11.2.<br />

Studie 3 orientiert sich, soweit auf klinisch-psychologische Forschung anwendbar, an<br />

der Deklaration von Helsinki (B10/ 21 Schutz der Würde, Privatsphäre <strong>und</strong> Vertraulichkeit<br />

der Information; B20/ B22 freiwillige Einwilligung <strong>und</strong> Teilnahme nach Aufklärung,<br />

Widerrufsrecht) sowie an §9 (Schweigepflicht) der Musterberufsordnung für deutsche<br />

Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte (MBO Stand 24.11.2006). Eine sorgfältige Abwägung betraf angesichts<br />

des Forschungsgegenstandes (<strong>Krankheitseinsicht</strong>) die Einwilligungsfähigkeit, da hier<br />

»… der geistige Zustand, der die Einholung der Einwilligung … verhindert, ein notwendiger<br />

charakteristischer Faktor für die Forschungspopulation ist« (Deklaration von<br />

Helsinki, B26, S. 119). Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde die Aufklärung an<br />

die Voraussetzungen der Teilnehmer angepasst: Anstatt eine psychiatrische Störung mit<br />

entsprechenden Fachtermini zu unterstellen, wurden voraussetzungsärmere Begriffe<br />

gewählt. Die Einwilligung bezieht sich entsprechend auf eine Untersuchung zur »Bewertung<br />

des eigenen seelisch-psychischen Befindens <strong>und</strong> der gegenwärtigen Lebens- <strong>und</strong><br />

Behandlungssituation«. Das Dissertationsprojekt wurde von der Ethik-Kommission der<br />

Universität Osnabrück für ethisch unbedenklich bef<strong>und</strong>en.<br />

Es handelt sich um eine korrelative Querschnittsuntersuchung. Die einzelnen Instrumente<br />

(kognitiven Tests, Fragebögen <strong>und</strong> Interviews) wurden in der Regel auf zwei, selten<br />

auf drei Termine von maximal 50min Dauer aufgeteilt, mit fakultativen kurzen Pausen<br />

zwischen Blöcken. Die gesamte individuelle Untersuchung aufgr<strong>und</strong> der z. T. kurzen<br />

Restverweildauern der Teilnehmer <strong>und</strong> des Gültigkeitsbereichs der PANSS innerhalb von<br />

sieben Tagen beendet. Aufgr<strong>und</strong> der individuellen Behandlungspläne waren einheitliche<br />

feste Intervalle zwischen den Terminen nicht möglich.

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