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Krankheitseinsicht, dynamisch getestete Exekutivfunktionen und ...

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316<br />

Diskussion<br />

Alle anderen Extraktionskriterien empfehlen daher nur die Extraktion einer Komponente,<br />

wodurch <strong>Krankheitseinsicht</strong> kaum noch berührt würde.<br />

(2.) Die Formulierungen einiger OSSTI-Items sollten verbessert bzw. bestimmte Formulierungen<br />

vermieden werden (z. B. Item 3, »Zur Bewältigung meiner psychischen<br />

Beschwerden …«), da hier eine Beantwortung bzw. Interpretation nicht eindeutig <strong>und</strong><br />

voraussetzungsfrei erfolgen kann. Ein Fragebogen zur Einsicht muss dem Respondenten<br />

die Möglichkeit einräumen, das Expertenmodell zurückzuweisen <strong>und</strong> es dem Anwender<br />

erlauben, seine Zurückweisung als eine solche zu erkennen. Konjunktionen (»A <strong>und</strong> B<br />

treffen nicht zu«) <strong>und</strong> Kausalaussagen (»B weil A trifft nicht zu«) sind in dieser Hinsicht<br />

ungeeignet <strong>und</strong> sollten selbst dann vermieden werden, wenn ein inhaltlich heterogenes<br />

Screening konstruiert werden soll.<br />

Um diesen Punkten Rechnung zu tragen, wird der OSSTI am Osnabrücker Labor einer<br />

Revision unterzogen. In einer ersten Stichprobe von 36 Patienten mit Schizophrenie-<br />

Spektrums-Diagnosen (DUDENBOSTEL, 2009) konnte gezeigt werden, dass es gelingt, kurze,<br />

homogene Skalen (3 - 5 Items, α = .65 - .83) zu Problembewusstsein, der Bewusstheit einer<br />

psychischen Erkrankung, allgemeiner Symptombewusstheit, subjektiver Behandlungsnotwendigkeit,<br />

Vulnerabilitätsempfinden <strong>und</strong> der Bewusstheit sozialer Konsequenzen zu<br />

konstruieren.<br />

Verzichtet wurde auf eine umfassende Konstruktvalidierung der OSSTI, die zum gegenwärtigen<br />

Stand angesichts der geschilderten Kritikpunkte auch nicht angezeigt ist. Ein<br />

erster Hinweis auf die Konstruktvalidität ergibt sich aus der unabhängigen Durchführung<br />

des SAI-E-Interviews. Hier korrelierte die OSSTI, wie zu erwarten, sowohl mit Einsicht als<br />

auch – höher noch – mit der subjektiven Behandlungsnotwendigkeit (r = .61). Der<br />

Unterschied der Korrelationskoeffizienten spiegelt also auf den ersten Blick den Überhang<br />

von Adhärenz-Items wider, verfehlt allerdings knapp die statistische Signifikanz (p < .10).<br />

Was den Zusammenhang zwischen <strong>Krankheitseinsicht</strong> <strong>und</strong> fremdbeurteilter Compliance<br />

betrifft, so konnte zwar Hypothese 3.1b teilweise bestätigt werden – es besteht eine<br />

Korrelation zwischen der OSSTI <strong>und</strong> fremdbeurteilter Akzeptanz der Behandlung (SAI-E<br />

A). Unabhängig von der korrelativen Natur dieses Bef<strong>und</strong>es (Einsicht könnte auch eine<br />

Folge von besserer Medikationsadhärenz sein), fällt eine eindeutige Schlussfolgerung aus<br />

diesem Ergebnis aufgr<strong>und</strong> der vermuteten Probleme der Konstruktvalidität der OSSTI<br />

allerdings schwer: Hängt Compliance hier stärker mit Einsicht oder mit Behandlungseinstellungen<br />

zusammen? Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet<br />

werden.<br />

Insgesamt bestätigt sich aber, wie in Abschnitt 6.5.9 ausgeführt, dass <strong>Krankheitseinsicht</strong><br />

kein starker Prädiktor der Compliance ist. Künftige Studien, die sich mit diesem Zusammenhang<br />

beschäftigen, sollten Einsicht in ges<strong>und</strong>heitspsychologische Prädiktionsmodelle<br />

einbetten, so dass die relativen Beiträge weiterer Indikatoren der subjektiven Utilität<br />

adhärenten Verhaltens sowie seiner Planung <strong>und</strong> Umsetzung ermittelt werden können.

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