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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Kleinodiendiebstahl. 161<br />

zwei Armbende. Die Kede habe <strong>der</strong> Rentemeister zur Neisse<br />

Adam Wegcner bekommen, aber sein Wirth znr Neisse Christoff<br />

Meichßener, deme er die vorhin zu bcwarenn gethan, habe ihmc<br />

dreißig Glie<strong>der</strong> davon genommen. Jedes Glid habe funff<br />

Orthtalers gewogen, fein inn Alles 249 Eli<strong>der</strong>e gewesenn.<br />

Wie zur Neisse ihn des Bischoffs Diener gefragt, wo er die<br />

güldene Kcthe bekommen, habe ehr furgegeben, er hette die im<br />

Closter bekommen, da er mitt einer Ebtissinn gebulet. Die<br />

Kede habe Hanß vonn Pitzennberg entlich (vierzehn Tage vor<br />

Michaelis desselben Jahres) wid<strong>der</strong>bekommen, das Geldt habe<br />

er mitt guttenn Gesellenn unnd keinen Huren o<strong>der</strong> Buben vorzerett."<br />

So Martins Aussage. Der kaiserliche Rath und Landeshauptmann<br />

<strong>der</strong> Oberlausitz Hans von Schlieben auf Pulsnitz,<br />

<strong>der</strong> sich in einem längeren Schreiben von Budlssin den 12. Augusti<br />

1574 an den Herzog wandte und um gleichzeitige Untersuchung<br />

auch dieses Diebstahls bat, behauptete, es seien kaiserliche Gefälle,<br />

also die Steuerkasse, die Martin beraubt habe. Man<br />

habe demselben damals alsbald nachgestellt, er habe sich aber<br />

<strong>der</strong> Verfolgung zn entziehen gewußt, und sei sogar so frech<br />

gewesen, dem Hans von Pitzenberg einen Fehde- und Absagebrief<br />

zu schreiben. ^)<br />

Dreilingen, sie wurden u. a.in Cöslin geprägt uud galten etwa 8 Pfennige.<br />

Nach 1706 waren solche Mengen vorhanden, daß die Negierung zu<br />

Stettin sie in stettiner Dreier umprägen ließ. Schwed. Arch. Tit. 65.<br />

Nr. 99.<br />

^) Zur Kennzeichnung damaliger Zustände mag <strong>der</strong> Fehdebrief,<br />

vou dem eine Abschrift bei den Acten ist, hier eiue Stelle finden. Er<br />

lautet: Hannes dann Pitzenbergk Gegenhandeler, du wirst dich wol<br />

zu erinnern wissen, das du mir durch deine Abgesantten in meinem<br />

Vatterlande auch zur Neisse fowol in alleun umbliegenden Stetten<br />

uud Dorfern hast lassen nachziehen nnd mir nach meinem Leib und<br />

Leben gestanden hast, das ich mich an keinem Ortte noch Stellen darf<br />

ruren noch sehen lassen, viel weniger mein Haudtwergk bey einem<br />

Bie<strong>der</strong>man darf treiben a<strong>der</strong> kundt gefredct werden, van wegen deines<br />

euttwantteu Guts, wclchs ich dier doch uicht allein enttwandet habe,<br />

son<strong>der</strong>n mit an<strong>der</strong> Leut mehr Hulf und Nath, die mier geholffen<br />

haben, <strong>der</strong>halbeu ich mich sie<strong>der</strong> deß Enttwantton im Land us und

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