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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Aus <strong>der</strong> Franzosenzeit. 71<br />

künften gehört, nnd sich in Ihren Kreisen befindet. Ich bitte<br />

Sie, mir die Namen aller Kassirer o<strong>der</strong> Einnehmer anzuzeigen,<br />

und ihnen die nöthigen Befehle dieserhalb zu geben. Diese<br />

Kassenabschlüsse müssen mir, in ciurlo ausgefertigt, eingereicht<br />

werden und ich wünsche sie vom 1. Dezember d. I. aufs<br />

baldigste zu haben.<br />

Ich empfehle Ihnen anch, M. H., daranf zu sehen, daß<br />

die Zahluug, welche vou den einzelnen Einnehmern an die<br />

Hanptkasse zu Stettin geleistet werden müssen, pünktlich in den<br />

vorgeschriebenen Terminen statthabe, und daß <strong>der</strong> Transport<br />

<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> mit Sicherheit geschehe.<br />

Sie werden den Kassirern o<strong>der</strong> Einnehmern bekannt machen,<br />

daß sie für die Gel<strong>der</strong> ihrer Kasse verautwortlich sind, nnd<br />

daß man keinen Vorwand von Defeet o<strong>der</strong> Wegnahme gestatten<br />

wird. Es ist Ihre Sache, die nöthige Vorsicht zu<br />

branchcn, damit nichts Gefahr lanfe, verloren zu geheu. Sobald<br />

die Geusdarmerie des Departements organisirt sein wird,<br />

wird sie die nöthigen Befehle erhalten, nm nötigenfalls die<br />

Gel<strong>der</strong> fortzuschaffen, zu begleiten und zu schuhen.<br />

Ich habe die Ehre Sie zu grüßen.<br />

L'aigle.<br />

Ans diese Verfügung erfolgte nachstehende Antwort:<br />

Mein Herr!<br />

In Verfolg <strong>der</strong> Befehle, welche Ew. Excellenz uns unterm<br />

3. d. M. wegen <strong>der</strong> in unseren Kreifen befindlichen öffentlichen<br />

Kassen ertheilt haben, erstatten wir folgenden Bericht:<br />

Nach <strong>der</strong> Landesverfassung stehen nnr die adelichen Kreiskassen,<br />

wohin die Gefälle des platten Landes fließen, nnter<br />

Aufsicht <strong>der</strong> Kreis-Landräthe.<br />

1. Die Kasse <strong>der</strong> Domainenämter,<br />

2. die Accise- und Stemperasse,<br />

3. die Postkasse<br />

stehen unter Aufsicht ihrer resp. Behörden, nnd ihr Zustand<br />

ist dem Kreislandrath völlig nnbekannt, wir können also nur<br />

in Betreff <strong>der</strong> Kreiskassen Ew. Excellenz Befehle erfüllen.<br />

Die Einnahme dieser Kasfe ist durch cineu festen Etat

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