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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Huudc-korn. 417<br />

Weizen aber nnd Erbsen nie nmer dein Huudekorn waren.<br />

Das 3N a ß je<strong>der</strong> Kornart richtete sich freilich naturgemäß zunächst<br />

nach dcni Bediirfnisse <strong>der</strong> Hofhaltung. Da indessen dem<br />

Fürsten ja freistand, nach Gefallen einen größeren o<strong>der</strong> einen<br />

geringeren Theil von <strong>der</strong> Pacht ans seinen Domainen in<br />

Korn o<strong>der</strong> in Geld Zn erheben, nnd da nur wahrnahmen, ^)<br />

daß in Gegenden, welche in kirchlicher Beziehung unter dem<br />

Bischof von Camin standen, <strong>der</strong> Betrag des Hnndckorns gerade<br />

ebenso groß war (2 Scheffel von je<strong>der</strong> <strong>der</strong> drei Korngattnngen)<br />

une die Menge desjenigen Korns, welches dieser Bischof von<br />

Alters her als einen Theil feines Zehnten erhob ss. oben in<br />

diesem Abschnitt): so ist es nicht unwahrscheinlich, daß hier<br />

des Bischofs Beispiel auf jene Maßbestimmung des Hnndekorns<br />

eingewirkt hat. — In den ehemals r iranischen Gebieten,<br />

die uuter dem Bischöfe von Schwerin standen, vermögen wir<br />

das Maß des Hnndekorns von je<strong>der</strong> Hufe nicht fo gnt zu constatiren,<br />

theils weil nns von mehreren Aemtern Specifikationen<br />

über die Beträge des Huudekorus aus je<strong>der</strong> Ortfchaft und znglcich<br />

über deu Hufeustaud <strong>der</strong>selben fehlen, theils weil man<br />

das hnndekorn hier in den fpateren Negistern nicht immer sür<br />

sich geson<strong>der</strong>t berechnete nnd aufführte, son<strong>der</strong>n deu Hundehafer<br />

mit dem Diensthafer nnd, wie wir sehen werden, das ganze<br />

Huudekoru voll eiuigeu Dörfern ini Amte Barth mit dem<br />

Pachtkorn znfammenrechnete. Solch.' Zusammeufasfuug landesherrlicher<br />

nnd gutsherrlicher Einnahmen war uatürlich uur in<br />

Domanialdörfern möglich, wo <strong>der</strong> Landesherr znglcich <strong>der</strong><br />

Gntsherr war.<br />

Um hierfür einige Beispiele anznführcn, so fanden wir<br />

loben Abschnitt VIII) im Amte Loitz 15l)9 den Diensthafer<br />

mit dem Hafer von Hnndekorn zusammengerechnet, ebenso im<br />

Amte Grimmen einmal den „Bedberoggen" mit dem Mühlenroggen<br />

und das Hundekorn mit dein „Dieusthauereu" zusam<<br />

mengeworfen, während ein an<strong>der</strong> Mal das Huudekoru für sich<br />

augegebeu ward. Bei <strong>der</strong> Visitation <strong>der</strong> Kircheu, Klöster, Ho-<br />

Abschnitt VIII.

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