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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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388 Das Hundekorn.<br />

IX.<br />

Wir sind bei nnserer Nntersuchnng über die Verbreitung,<br />

den Betrag nnd die Art des Hnndckorns in Vorpommern darauf<br />

geführt, daß wenigstens stellenweise Bede- und Hundekorn<br />

synonyme Ausdrücke waren. Es möchte nun aber jemand etwa<br />

sagen, daß vielleicht das Hundekorn nnr als speciellerer unter<br />

den Begriff Bedekorn als den allgemeineren subsumirt sei, mithin<br />

<strong>der</strong> Ursprung des hnndekorns immerhin seines Namens<br />

wegen, wiewohl wir die etymologische Deutung schon oben als<br />

durchaus zweifelhaft nachgewiesen haben, noch auf eiue Iagdabgabe<br />

gedeutet werdeu könne, trotz aller Ähnlichkeit, welche<br />

diefes Hnndekorn in Pommern fönst mit dem im Werlescheu als<br />

Kornbedarf zum fürstlichen Hofhalt nachgewiesenen zeige, uud<br />

trotz aller Verschiedenheit vou dem als Iagdabgabe uicht bestrittenen<br />

an<strong>der</strong>swo üblichen Hundshafer.<br />

Es liegt uus demnach ob zu uutersuchcn, ob nnd welche<br />

Iagdlaste.n in Vorpommern zu trageu waren gegenüber <strong>der</strong><br />

Landesherrschaft. Denn fo viel wir feheu, kommt das Huudekoru<br />

nur als eine fürstliche Hebung vor und iu dem Besitze<br />

von Privaten (Vasallen und Bürgern) und Klöstern nur dann,<br />

wenn es von <strong>der</strong> Laudesherrschaft an jene durch Verkauf, Verpfändung<br />

o<strong>der</strong> Belehnung veräußert war. Soll das Hundekorn<br />

eine Iagdabgabe an die Landesherrschaft sein, so haben<br />

wir es entwe<strong>der</strong> anznsehen als eine directe Abgabe, eingefor<strong>der</strong>t<br />

zum Behuf <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> fürstlichen Iagdhuudc<br />

nnd vielleicht <strong>der</strong> ganzen fürstlichen Jägerei, o<strong>der</strong> als eine Ablösuug<br />

vou Iagddiensten, welche dem Laudesherrn zu<br />

leifteu waren, also entwe<strong>der</strong> des Hundelagers o<strong>der</strong> des<br />

Ablagers, o<strong>der</strong> vielleicht bei<strong>der</strong>.<br />

In dem letztereu Falle, das Hnndekorn für eine Ablösung<br />

von Iagddiensten genommen, dürfte man allerdings von<br />

vorne herein erwarten, daß es als eine persönliche Leistung<br />

nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Bauern, alfo <strong>der</strong> Gehöfte, nicht <strong>der</strong> Hnfen,<br />

entrichtet und daß es zn dem Dienstkorn gerechnet, also<br />

auch wie das Dienstkorn nicht in dreierlei Korn, son<strong>der</strong>n

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