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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Klosterkirche zu Bergen. 8?<br />

enthält, so haben wir für solche doch schon in <strong>der</strong> Angabe<br />

Iaromars eine Andeutung, daß er dieselben aus dem Frauenkloster<br />

zu Roeskilde berufen wolle. Wenn gleich <strong>der</strong> dortige<br />

Convent ursprünglich vom Benediktinerorden war, spätestens<br />

1176 aber die Cistcrzienserregel angenommen hatte (Suhm<br />

VII. S. 472), so finden wir doch, daß die Nonnen, welche<br />

1193 von unserem Frauenkloster nach St. Maria in Bergen<br />

kamen, Anfangs nach den Vorschriften des heiligen Venedikt<br />

lebten, und erst einige Jahre später die <strong>der</strong> Cisterzienser annahmen.<br />

Dieses geht aus <strong>der</strong> Bestätigungsbnlle Pabst Innocenz<br />

IV. von 1250 hervor (Grümbke, Seite 198, wo die Bulle<br />

sich in <strong>der</strong> Nrsprache abgedruckt findet). Es heißt dort ausdrücklich:<br />

Wir bestimmen, daß die Klosterordnung, welche von<br />

euch vor dem allgemeinen Concil — Wohl dem vierten lateranischen<br />

1215 — nach <strong>der</strong> Regel des heiligen Benedikt und<br />

<strong>der</strong> Gewohnheit <strong>der</strong> Cisterzienser eingeführt ist, als für das<br />

dortige Kloster geltend anerkannt und unabän<strong>der</strong>lich für ewige<br />

Zeiten unverletzlich beobachtet wird; wie er es auch später<br />

sagt, wo es heißt: „bevor das Kloster die Satzungen des<br />

Cisterzienserordens angenommen hatte."<br />

In den älteren schriftlichen Aufzeichnungen findet dasselbe<br />

sich zumeist aufgeführt als oonvontiiä ordini^ o<strong>der</strong> ganz<br />

kurz „oiHUätrum moni^iinm in monto und in Doi^iä"<br />

o<strong>der</strong>: „Unfe Convent tho Verghe." (Grümbke, Seite 5.)<br />

Durch die Satzungen des Cisterzienserordens ist ausdrücklich<br />

vorgeschrieben, daß das Bild <strong>der</strong> heiligen Jungfrau stets die<br />

Altäre <strong>der</strong> Kirchen und Kapellen dieses Ordens schmücken soll,<br />

und muhte also dies Cisterzienserkloster, welches ihr vornämlich<br />

geweiht war, sich diese Vorschrift zur beson<strong>der</strong>en Pflicht dienen<br />

lassen. Daß Iaromars Kirche ein vorzugsweise würdiges Bild<br />

seiner genannten Schutzpatronin besaß, dessen Silbergewicht<br />

dreizehn Pfund, weniger ein Loth, betrug, läßt sich nach einem<br />

Inventar vermuthen, welches aus dem sechszehnten Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

herzurühren scheint. Der allerdings nur ganz kurze vorerwähnte<br />

Aussatz lautet folgen<strong>der</strong>maßen: .... Item. D^t<br />

mit III 8ti'3loN) ä

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