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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Hundekorn. 339<br />

und in Deutschland kam sie nur ganz sporadisch als ein Auswuchs<br />

<strong>der</strong> Fiuauzkunst des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts vor, weil nicht<br />

je<strong>der</strong> Fürst gewissenlos genug war, sich über Recht und Herkommen<br />

hinweg zu setzen und eine willkürliche Auflage zu<br />

machen, uud auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>n Seite auch die Landstände nicht<br />

überall fo schwach waren, daß sie einem solchen Beginnen nicht<br />

hätten Wi<strong>der</strong>stand leisten können. In Pommern nun, wo die<br />

Landstände an den durch den Hansabund mächtigen Seestädten<br />

einen starken Rückhalt hatten, und wo die Fürsten sich<br />

stets durch Gerechtigkeitssinn und Milde gegen ihre Unterthanen<br />

auszeichueten, hat diese Abgabe nie Eingang gefunden.<br />

Einen bessern Ausweg, sich die Ausgabe für den Hnndestall<br />

zu erleichtern, wußten die Fürsten im 15. Iahrhuu<strong>der</strong>t zu finden.<br />

Der Landesherr besaß nach altem Herkommen seinen Unterthanen<br />

gegenüber das ^jU8 pi^iiäii und Hi^kr^^riHS, d. h.<br />

des Recht, von seinen Vasallen, Klöstern und Städten, und im<br />

gewissen Grade auch von seinen Amtsunterthanen, wenn er in<br />

ihren Grenzen weilte, uueutgeltlich beherbergt und beköstigt zu<br />

werden.<br />

Dieses Gastrecht beschränkte sich aber nicht auf seine Person<br />

allein, son<strong>der</strong>n umfaßte auch alle seine Beamten, Diener, Jäger,<br />

Pferde und Huude, die in feiner Begleitnng o<strong>der</strong> auch bloß<br />

iu seiuem Auftrage die betreffenden Gegenden betraten und<br />

daselbst zu verweileu geuöthigt waren. Durch die allmälige<br />

Eutwickeluug <strong>der</strong> Theorie vom Iagdregal hatten die Fürsten<br />

die Ausübung <strong>der</strong> hohen Jagd auch auf den Gütern ihrer<br />

Vasallen, Klöster und Städte als ihr ausschließliches Recht an<br />

sich gezogen; so kam es, daß, wenn sie zur Abhaltung <strong>der</strong>selben<br />

auf den Klostergütcrn mit großem Gefolge erschienen, das<br />

Kloster durch die Ernährung <strong>der</strong> Menschen und Thiere in<br />

große Unkosten gestürzt wurde und auch soust manche Belästigungen<br />

erfuhr. Daran ließ sich aber mancher Herrscher nicht genügen,<br />

son<strong>der</strong>n belegte die Klöster in willkürlicher Ausdehuuug dieser<br />

Rechte mit seinen Jägern und Hundeu zur Ausfütterung anf<br />

längere Zeit. Dies nannte man das Hund e lager. In den<br />

Urkunden des 15. Jahrhun<strong>der</strong>t werden viele Klagen über die

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