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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Kleinodiendiebstahl. 165<br />

loar durch gelegentlich an an<strong>der</strong>n Stellen vollzogene Hinrichtungen<br />

dieses Recht in Vergessenheit gerathen, und jedenfalls<br />

hatten die Herzoge, wenn auch auf vorangegangene Anfrage,<br />

den Platz schon zu Hinrichtungen gebraucht. ^) Während daher<br />

am 8. und 9. Aug. im Rath ängstlich nach einem Ausweg<br />

aus <strong>der</strong> üblen Lage gesucht ward, ^) ließ <strong>der</strong> Herzog fleißig<br />

vor dem Thore bauen und am 10. stand <strong>der</strong> neue Galgen<br />

fertig da, fo daß <strong>der</strong> Rathsschreiber sein Protocoll mit den<br />

Worten schließen konnte: Nngeachtt alles angewandten Fleiß<br />

ist das newe Gerichtt uff m. g. H. Bevelich von allen Meurund<br />

Zimmerleuten am Tage Laurenz ^) Anno ^74 uffgebauet<br />

worden". Das Einzige, was zu erreichen dem Rath gelang,<br />

war ein Revers, in welchem <strong>der</strong> Herzog das Recht <strong>der</strong> Stadt<br />

auf den Platz anerkannte; doch war er weit entfernt, dasselbe<br />

in Zukunft zu respectiren, denn 1596 errichtete er trotz abermaligen<br />

Protestirens des Rathes einen Rabenstein an <strong>der</strong>selben<br />

Stelle, und ließ denselben hoch aufmauern, damit <strong>der</strong> Scharfrichter<br />

in Ausübung seines Amtes durch den Andrang des<br />

Volkes nicht gehin<strong>der</strong>t würde. Johann Friedrichs Bru<strong>der</strong> und<br />

Nachfolger Barnim ging noch weiter und sah den Platz<br />

gänzlich als sein Eigenthum an, denn als im September 1600<br />

die Stadt einen gefangenen Mordbrenner Gall Klokow to'n<br />

Köpften fchmöken lassen wollte, versagte er seine Einwilligung<br />

durchaus, ließ indeß auf des Raths und <strong>der</strong> Landstände Einsprache<br />

es endlich doch geschehen, „daß <strong>der</strong> gefangene Nebelthäter<br />

an denselben Ortt hinaußgeführett und gerichtett werde,<br />

doch das ein Intervallum möchte gelassen werden, dadurch I.<br />

25) Der Kämmerer Ladewig sagt in <strong>der</strong> Rathssitznng: „Man gestehett<br />

E. f. H. da kein Gericht. Was er (<strong>der</strong> Herzog) hatt, hatt er<br />

precario. Ao 52 ist m. g. H. Apoteker in des Naths Gericht ge«<br />

hangen worden."<br />

N) Das Rathsprotokoll sagt: „Ist dem Rad hochbedencklich, solchs<br />

einzurennen; ist ein schwerer Eingriff, Gott erbarm es; hie sitzt man<br />

nud radschlagt darüber, interim fhartt man immer mit Erbaunng<br />

dcs Gerichts fortt! yuiä mwc<br />

-') den 10. Angust.

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