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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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402 Das Hundekorn.<br />

speciell zum Unterhalte <strong>der</strong> fürstlichen Hunde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ganzen<br />

fürstlichen Jägerei erhobene Abgabe sei, erweist sich leicht als<br />

ganz unannehmbar.<br />

Wenn man anch davon absehen mag, daß eine gewisfe<br />

Ungleichheit und Ungerechtigkeit darin läge, daß folche Abgabe<br />

nur in Vorpommern erhoben wäre (denn die pommerschen<br />

Lande waren ja um die Zeit, da das „Hundekorn" in Pommern<br />

auftaucht, eben unter Bogislav V. nnd Barnim IV.<br />

getheilt), so wäre es doch kaum glaublich, daß in Vorpommern<br />

selbst ganze Aemter davon verschont, dagegen an<strong>der</strong>e dazu<br />

herangezogen wären. Anch hierin darf man noch einen Grnnd<br />

mehr finden für das fchon oben auf an<strong>der</strong>em Wege gewonnene<br />

Resnltat, daß das Bedekorn aus jenen Aemtern sz. B. Lindenberg)<br />

nud das Hundekorn in diesen identisch find. Ferner<br />

haben wir oben gesehen, daß <strong>der</strong> Landesherr das ans Neueneampischen<br />

nnd Eldenaischen Klosterdörfern erhobene Korn<br />

auch Hundekorn nannte. Sollen wir aber alles dieses Korn<br />

für eine Jagd abgäbe halten, so ist zn erwägen, daß die<br />

Landesherrfchaft aus den Klosterdörsern keine Bede erheben<br />

konnte ohne ständische Zustimmung. Man müßte also schon<br />

annehmen, daß nm die Mitte des 14. Iahrhuu<strong>der</strong>ts o<strong>der</strong><br />

etwas später die pommerschcn Herzoge von den Ständen die<br />

Erhebung einer Kornbede im Betrage von etwa 2 Scheffel<br />

Roggen, ebensoviel Gerste und ebensoviel Hafer von je<strong>der</strong><br />

Hufe ausdrücklich und speciell zur Unterhaltung <strong>der</strong> fürstlichen<br />

Iagdhuude o<strong>der</strong> des ganzen fürstlichen Iagdstaates uuter dem<br />

Namen „Hundekorn" begehrt und erlaugt hätten. Aber zn<br />

beweisen steht dies gar nicht; ja solche Annahme ist geradezu<br />

undenkbar, wenn man sich wie<strong>der</strong>um das Bedürfniß zu<br />

solcher For<strong>der</strong>ung und den Betrag <strong>der</strong>selben ein wenig vergegenwärtigt;<br />

es ist we<strong>der</strong> denkbar, daß die Landesherrschaft<br />

sich bewogen fühlte, neben den Ablagern noch eine neue<br />

Iagdabgabe von solcher Größe von den Klöstern zu begehren,<br />

noch daß die Stände, namentlich die Prälaten, sich veranlaßt<br />

gefuuden hätten, solche nene Iagdabgabe zu bewilligen. Der<br />

angenommene Zweck steht zn <strong>der</strong> Höhe des Betrages in gar

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