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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Hundekorn. 407<br />

Jagd zusammenhangende Abgabe o<strong>der</strong> Leistung gewesen<br />

ist.<br />

Doch wollen wir uns <strong>der</strong> Mühe nicht entziehen, nachdem<br />

wir erwiesen haben, was das Hnndekorn seinem Nrsprnngc<br />

nach nicht gewesen ist, noch zn zeigen, welche ältere Abgabe<br />

in <strong>der</strong> zweiten Hälfte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts den nenen<br />

Namen Hnndekorn empfing.<br />

Wir müssen zu dem Ende etwas weiter ansholen und<br />

stellen darum zur leichteren Orientirung das Resnltat nnsercr<br />

Forschung voran. Es lautet:<br />

„Hundekorn" ist <strong>der</strong> nene Name für die alte Kornbcde,<br />

d. h. für denjenigen Theil <strong>der</strong> Bede, welchen<br />

<strong>der</strong> Landesherr nicht in Geld erhob, son<strong>der</strong>n in dreierlei<br />

Korn zum Behufe seiuer fürstlichen Hofwirthschaft.<br />

Vergegenwärtigen wir uns znm Beweise dieser Behauptuug<br />

erstens, daß, wie oben in Abschnitt VIII gezeigt ist,<br />

anch noch später Huudckoru uud Bedekoru in verschiedenen<br />

Aemtern verschiedene Ausdrucke für eine<br />

und dieselbe Abgabe waren. Zweitens haben wir gesehen,<br />

daß <strong>der</strong> Landesherr Huudekoru nicht nnr aus seiuen Domanialdörfern,<br />

son<strong>der</strong>n anch ans ritterschaftlichen uud aus<br />

Klosterdörfern erhob; mithin kann das Huudekorn ursprüuglich<br />

uicht eiue Abgabe gewescu sein, die ihm als dem Gutsherrn<br />

zukam, son<strong>der</strong>n nur eiue solche, welche er als Landesherr<br />

einnahm. Es solgt darans, daß das Hnndekorn ursprünglich<br />

kein Zins körn o<strong>der</strong> Pacht körn war, überhaupt keine<br />

aus dem g u ts herrlich e n Nexus hervorgegangene Abgabe.<br />

Im Allgemeinen nahm die Entwickelung <strong>der</strong> bäuerlichen<br />

Abgaben in Vorpommern seit <strong>der</strong> Germanisirung des Landes<br />

denselben Verlauf wie iu dem augrenzenden Meklenburg. Die<br />

Hauptabgabeu des Vaucru (von den Freischulzeu sehen wir ab)<br />

waren ursprünglich 1) <strong>der</strong> Zins (c^iiäuä) von den Hnfcn an<br />

den Grundherrn (an den Landeshcrrn im Domanium, an<br />

den Vafallen im Lehngut, au das Kloster im Klostergut),<br />

ä) <strong>der</strong> Z e Hute (döoiinll) an den Bischof o<strong>der</strong> den, dem dieser<br />

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