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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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60 u. Bülow,<br />

Auch wenn <strong>der</strong> Hauptmann den besuchenden Freunden im Kloster<br />

ans dem fürstlichen Hause kein Nachtquartier einräumen<br />

wolle, müsse er Manches hören; ohne erhebliche Ursache sei<br />

daher von nun an Niemandem Logirung auf dem fürstlichen<br />

Hause zu gewähren. Früher habe <strong>der</strong> Pförtner die Aufsicht<br />

im Thor gehabt und habe verdächtige Personen abweisen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Priorin anzeigen müssen. Jetzt sei sein vornehmstes Amt,<br />

zwei, drei uud mehr Meilen weit mit Briefen umherzulaufen,<br />

und gehe je<strong>der</strong>, den es gelüstet, inzwischen unangemeldet ein<br />

und aus. Ebenso stehe die Kirche, durch die man in und aus<br />

dem Kloster kommen kann, Tag und Nacht offen, während<br />

früher die inneren Kirchthüren durch die Priorin, die äußeren<br />

durch den Hauptmann verschlossen gehalten und nur zum Gottesdienst<br />

geöffnet wurden. Die Jungfern haben aber den<br />

Amtleuten soviel Verdruß bereitet, daß diese des Schließens<br />

überdrüssig geworden seien. Zu Vermeidung allerlei Verdachts<br />

und heimlichen namentlich nächtlichen Durchschleifs empfehle sich<br />

die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> alten Gewohnheit.<br />

Da öffentlich verlobten Jungfern im Kloster kein langer<br />

Aufenthalt gestattet sei, so habe das Unwesen <strong>der</strong> heimlichen<br />

Berlöbniß sich eingeschlichen, <strong>der</strong> Bräutigam habe dann seine<br />

Braut im Kloster wie<strong>der</strong>holt besucht, Gastereien, Abendreihen<br />

und andre mehr weltliche als klösterliche Lustbarkeiten seien<br />

vorgekommen, bis endlich nach Jahr und Tag die öffentliche<br />

Verlobung stattfand. Dem könne vielleicht dadurch abgeholfen<br />

werden, daß dnrch den Hauptmann und die Provisoren ein<br />

Termin gesetzt werde, bis zu welchem sie ihr Vorhaben verwirklichen,<br />

danach aber das Kloster meiden sollen.<br />

Weil die Jungfern mehr Mägde annehmen, als die alte<br />

Klosterordnung erlaubt, bisweilen auch alte uud vieler Unthaten<br />

berüchtigte Vetteln an sich ziehen und sich mit überflüssigem<br />

Gesindel behängen, so daß die Praebenden nicht zureichen wollen,<br />

und die Jungfern sich beklagen, daß sie von auswärts her<br />

sich Lebensmittel zu verschaffen genöthigt sind, so soll die<br />

Priorin ein Auge auf die Dienstboten haben und die überflüssigen<br />

allenfalls mit Beistand des Hauptmanns entfernen.

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