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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das .Hundekorn. 401<br />

heraus, wenn man die Last des Hnndelagers mit dem angenommenen<br />

Aequivaleut vergleicht. Werthvolle Hunde gab<br />

man natürlich Vancrn überhaupt nicht hin, son<strong>der</strong>n behielt<br />

sie unter <strong>der</strong> Obhut <strong>der</strong> Iagdbeamten, desgleichen solche, die<br />

man täglich zur Jagd gebrauchte, und solche, die dressirt<br />

werden mußten o<strong>der</strong> nicht aus <strong>der</strong> Dressur kommen durften.<br />

Wenn man sich nun die Zahl <strong>der</strong> übrigen fürstlichen Hnnde<br />

auch noch so erheblich denkt, so wird, wenn man die Hun<strong>der</strong>te<br />

von Domanialdörfern in Vorpommern dagegen in<br />

Anschlag bringt (und die von den Städten verpflegten Hunde<br />

außer Rechuung läßt), sich leicht ergeben, daß jedes Dorf erst<br />

nach einer Reihe von Jahren wie<strong>der</strong> daran kommen konnte,<br />

einen fürstlichen Hund die Monate hindurch, wo er nicht<br />

zur Jagd gebraucht ward, unterhalten zu müssen. Schon<br />

bei <strong>der</strong> historisch nachweisbaren Beschränkung des Hundelagers<br />

ans die Schulzen und Müller kam (nach Klempin) „<strong>der</strong><br />

Betheiligte nicht öfter als ein Jahr um das an<strong>der</strong>e<br />

daran, meistens Wohl noch seltener." Wer möchte glauben,<br />

daß die Bauern eine so unbedeutende Last, wie die Verpflegung<br />

eines Hundes auf noch kein volles Jahr war, und<br />

welche das Dorf erst nach einer Reihe von Jahren wie<strong>der</strong><br />

treffen konnte, mit einer jährlichen Abgabe von etwa<br />

6 Scheffel Korn — nicht für das ganze Dorf, son<strong>der</strong>n<br />

von je<strong>der</strong> Hufe — abgelöst hätten? Es würde dann in<br />

<strong>der</strong> That nur noch die Annahme übrig bleiben, daß ihnen<br />

das Hundekorn statt des Hundelagers o<strong>der</strong> überhaupt als eine<br />

Abgabe zur Unterhaltung <strong>der</strong> fürstlichen Hnnde o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

ganzen fürstlichen Jägerei von <strong>der</strong> Landesherrschaft aufgezwungen<br />

wäre. Dies gilt indessen immerhin nur von den<br />

Domanialbauern; daß Vasallen und Klöster <strong>der</strong> Landesherrschaft<br />

eine solche Abgabe sür eine so geringe Last bewilligt<br />

haben sollten, ist undenkbar.<br />

XI.<br />

Aber auch die Auuahme, daß das Huudekorn in Vorpommern<br />

eine von <strong>der</strong> Landcsherrschaft ausdrücklich und

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