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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das bundekorn. 345<br />

tigen und weiter zu begründen unternommen. Da Nur auf<br />

seine Ausführungen noch weiterhin Zurückkommen müssen, so<br />

begnügen wir uus hier, seme Resultate wörtlich anzugcbeu:<br />

1. „In bäuerlichen Kreisen hat die Verpflichtung znr<br />

Fütterung von „(fürstlichen)" Jagdhunden in Pommern<br />

nur deu Freischützen und Müllern obgelegen, und diese<br />

Verpflichtung ist nie in als abgelöst worden".<br />

2. „Eine Jagd abgäbe „Hundckorn" hat in Pommern niemals<br />

bestanden".<br />

3. „Hundelager waren in Pommern nicht üblich, dagegen<br />

fanden die Ablager statt; diese sind abgelöst, nnd<br />

die Ablösungen finden sich in den Amtsregistern unter<br />

dem Titel „Ablager".<br />

4. „Das in Pommern vorkommende Huudekorn ist eine<br />

Pacht- uud Vedckornhcbung und hat zur Jagd<br />

nicht die mindeste Beziehung".<br />

Es liegt nnn dem unterzeichneten Referenten ob, nach<br />

Einsicht des Klempinschen Gutachtens über die Richtigkeit dieser<br />

am Schlüsse aufgestellten Behauptungen ein an<strong>der</strong>weitiges motivirtes<br />

Gutachten abzugeben.<br />

ii.<br />

Die Hauptfrage, nm welche es sich hiebei handelt, ist<br />

also diese:<br />

Was bedeutet das Wort Hundekorn um die Mitte des<br />

15. Jahrhun<strong>der</strong>ts in Neu-Vorpommern?<br />

Klempin hatte schon in seinem ersten Gntachten seine Aufgabe<br />

wesentlich auf Vorpommern beschränkt, da nach seiner Behauptung<br />

die Bezeichnung: Hnndekorn nur iu dem Hcrzogthum<br />

Wolgast dicsseit <strong>der</strong> Swinc snicht aber „im Herzogthum<br />

Wolgast jenseit <strong>der</strong> Swinc und in den: Herzogthnm Stettin,<br />

das 1464 ausstarb") üblich war, und das Dorf Hinrichshagen<br />

zwischen <strong>Greifswald</strong> und Stralsund, also in dein vormaligen<br />

ruyanischen Fürstentum, belegen ist. In den Entscheidnngsgründcn<br />

zu dem Urtheil erster Instanz wird dagegen auf einen<br />

urkundlichen Beweis in Bezug auf das Huudekorn in Neu-<br />

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