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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Aus <strong>der</strong> Franzosenzeit. 6?<br />

Sich aufs genaueste von dem Znstande <strong>der</strong> hiesigen Provinz<br />

zn unterrichten, und bitten dieselben, unsern gehorsamsten Dank<br />

dafür anzunehmen.<br />

Ew. Excellenz werden Sich dadurch am vollkommensten<br />

von <strong>der</strong> Armnth <strong>der</strong> Provinz überzeugen, und wir dürfen<br />

alsdann um so zuversichtlicher auf Ihren gnädigen Schutz<br />

und Fürsorge in Betreff <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten extraordinären Steuer<br />

hoffen.<br />

Wir werden es uus daher auch gewissenhaft zur Pflicht<br />

machen, die uns vorgelegten Fragen <strong>der</strong> strengsten Wahrheit<br />

gemäß zu beantworten.<br />

Wir sind in Absicht <strong>der</strong> mehrsten dieser Fragen außer<br />

Stande, dieses mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeit zu thun,<br />

ohne die Aeten unserer Kreisarchive zur Hand zu haben, und<br />

muffen aus diesem Grunde um Aufschub bis zu unserer Zuhausekunst<br />

gehorsamst bitten. Da aber die hiesige Kriegs- und<br />

Domainenkammer die genaueste Nachwcisung über alle diese<br />

Gegenstände durch unsern jährlichen Bericht erhält, so stellen<br />

Ew. Excellenz wir es gehorsamst anheim, ob Hochdieselben<br />

geruhen wollen, die Beantwortung <strong>der</strong> zweiten, dritten, vierten,<br />

sechsten, siebenten, achten, neunten und zehnten Frage von gedachter<br />

Kammer zu erfor<strong>der</strong>n, um fo mehr als Ew. Excellenz<br />

dadurch eine fchnelle nnd vollständige Uebersicht <strong>der</strong> ganzen<br />

Provinz erhalten werden, welche unsere einseitigen Berichte<br />

deshalb nicht gewähren kann, weil cinestheils beinahe die Hälfte<br />

unserer Mitglie<strong>der</strong> zur Zeit noch den Befehlen des Gouvernements<br />

in Colberg Folge leisten muß, uud an<strong>der</strong>ntheils auch,<br />

weil wir mit den Specialverhältnissen <strong>der</strong> in unseren Kreisen<br />

befindlichen Städte uud Aemter, welche nach <strong>der</strong> Landesverfassung<br />

unmittelbar Zur Kammer resfortiren, ganz unbekannt find.<br />

In Abficht <strong>der</strong> fünften Frage, welches die adelichen odcr<br />

an<strong>der</strong>n Gutsbesitzer sind, die 1000 Thlr. Einkünfte und darüber<br />

haben, müssen wir gehorfamst anzeigen, daß bei <strong>der</strong> genauesten<br />

Kenntniß unserer Kreise wir doch außer Stande sind, darüber<br />

zuverlässige Auskunft zu geben, weil fürs erste die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> adelichen Güter von den Besitzern selbst bewirthschaftet<br />

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