15.12.2012 Aufrufe

Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das Hundekorn. 337<br />

zu Mesekenhagen, Stalbrode und Horst, die herzoglichen Jäger,<br />

welche für die bevorstehende Schweinshetz die in den genannten<br />

Aemtern stehenden Iagdhnnde zn sammeln abgeschickt seien,<br />

mit Fuhrwerk Zum Weiterkommen, uud so lauge sie in ihren<br />

Ocrtern verharren mnßten, auch mit Speise nnd Trank und<br />

mit Brot für die Hnnde zu versehen.<br />

Aehnlich lailtet ein an<strong>der</strong>es Mandat dcl. Wolgast den 23.<br />

Oetober 1624, worin es heißt: „daß die Beamten nnd Schnlzen<br />

jedes Ortes hiermit ersucht werden, ihn (den Jäger) mit schlenniger<br />

Fuhre von einem Orte znm an<strong>der</strong>n .... fortbringen, ihn:<br />

Essen nnd Trinken .... folgen, anch die Nothdnrft an Brot auf<br />

die bei sich habenden Hunde reichen lassen sollen." '^)<br />

Eine Ablösung dieser Verpflichtung hat in Pommern übcrhanpt<br />

nicht stattgefuuden. Wie schon die mitgetheilten Beweise<br />

ergeben, war sie bis znm Schlnß <strong>der</strong> herzoglichen Zeit noch<br />

in voller Ausdehnnng anfrecht erhalten. Nach dem Aussterbeu<br />

des einheimischen Herrscherhauses aber, also seit 1637, wurde<br />

lein Hoflager mehr im Lande gehalten und mußte somit jene<br />

Berpflichtnng, da kein Berechtigter sie mehr in Anspruch nahm,<br />

von selbst erlöschen. Ebensowenig wie nach von Nülow und<br />

Hagemann in Hannover, so scheint anch in Mecklenburg die<br />

Ablösung nicht erfolgt zn sein, wo nach Kamptz, Schulzeulehne<br />

in Metlenburg (in Zepernik Miscellen Band IV. Nr. 1) die Lehnschulzen<br />

im Lande Stargardt noch am Anfang dieses Iahrhnn<strong>der</strong>ts<br />

znr Fütterung landesherrlicher Jagdhunde verpflichtet waren.<br />

Ans diese Weise war <strong>der</strong> Haushalt des Fürsten in Bezug<br />

aus die Ernährung feiner Jagdhunde aber nnr znm<br />

kleinsten Theil gedeckt, da nnr <strong>der</strong> kleinere Theil <strong>der</strong>felben und<br />

dieser auch nur auf gewisse Zeit des Jahres m Pflege gegeben<br />

wurde. Da aber mancher Landesherr feinen Domanialbesih<br />

durch reiche Vergabungen an Klöster geschmälert hatte, anch<br />

mit <strong>der</strong> ihm in unserer Gegend zn Ende des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

dnrch die Landstände zugebilligten, ordentlichen Landbcde o<strong>der</strong><br />

Grundsteuer verschwen<strong>der</strong>isch nmgegangen war, und sie durch<br />

—<br />

'-"1 Wolg. Arch. Tit. .)2 Nr. ^!10.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!