15.12.2012 Aufrufe

Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Hundekorn,<br />

<strong>der</strong>n Brauch war) ^") verpflichtet wurden, fürstliche Hunde Zu<br />

unterhalten, auch den Jägern, wenn sie diefe Huude zur Jagd<br />

einholten o<strong>der</strong> nachher sie wie<strong>der</strong> vertheilten, unterwegs Nachtlager<br />

uud Mahl uud den Hunden Futter zu reichen. 2. hat<br />

Klempin dort gezeigt, daß dieser Dienst in Pommern nie<br />

abgelöst ist, son<strong>der</strong>n bis zum Erlöschen des pommerschen<br />

Herzogshauses fortbestanden hat, hernach aber nicht weiter<br />

gefor<strong>der</strong>t ist.<br />

^„Denn es kommt hier nicht in Betracht, daß nach einem<br />

Bericht <strong>der</strong> Regierung vom 18. Mai 1742 (wie sich ans den<br />

Acten des Kreisgerichts zu <strong>Greifswald</strong> in Sachen Diekelmann<br />

coutil den Königl. Fiskus ergicbt) im Jahre 1714 bei<br />

Anwesenheit des Königs Karl XII. in Pommern „denen zu<br />

Fälluug des Wildes vor die Königl. Taffel gebrauchten Heyde-<br />

Bedienten, in Ermangelung des Zuganges zu ihrem ordentlichen<br />

Lohn, von jeden: Müller in Königl. A embt e r n<br />

monahtlich ein Scheffel Rocken an Hnnde-Korn gereichet ist,"<br />

um so weniger weil, als ,,^o. 1721 von dem — Ober-<br />

Jägermeister Baron von Kirchbach solche Hundekoru-Liefferuug<br />

an den Iagt-Stat alß eine in alter odLorv^nc^ gegründete<br />

1)i'3.68tatioii <strong>der</strong> Müller augegeben und ans solcher Ursache<br />

gefor<strong>der</strong>t werden wolle, sich dazu kein hinlänglicher Gruud<br />

gefunden, und daher solche gäntzlich unterblieben."^<br />

Von einer Verpflichtung ritterschaftlicher Güter in<br />

Vorpommern zur Verpfleguug fürstlicher Huude ist keine Spur<br />

aufgefunden, obwohl auch von diesen oben die Liefernng von<br />

Huudekorn nachgewiesen ward.<br />

Und wollte man etwa den Einwand erheben, daß diese<br />

Verpflichtuug von Klempin erst aus dem 16. und 17. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

nachgewiesen ist, dieselbe den Müllern uud Schulzen<br />

aber vielleicht eben deswegen in spaterer Zeit erst aufgebürdet<br />

o<strong>der</strong> bei ihnen von Bestand geblieben sei, weil die Bauern<br />

dieselbe früher, etwa eben durch das Hundekorn, abgelöst<br />

hätten: so stellt sich diese Annahme bald als ganz nnstatthaft<br />

'4") vgl. v. Biilow und Hagemann, Prakt. Erörterungen V.<br />

S. 183, auch Göbel, lHomuiont. äo M-o vouaiM I. S. 86.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!