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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Herzogs Vogislav X. in den Orient. 175<br />

Was den sachlichen Inhalt unserer Auszüge aus Sanudo<br />

betrifft, so handeln dieselben, im Gegensatze zu den pommerschen<br />

Nachrichten, nur vou zwei Abschnitten <strong>der</strong> Reise des Herzogs,<br />

von dem Seegefecht und seinem zweiten Aufenthalt in Venedig.<br />

Obgleich <strong>der</strong> Herzog schon aus <strong>der</strong> Hinreise, und zwar mehrere<br />

Wochen, daselbst verweilte und auf seiuer Rückkehr von Rom<br />

noch einmal das Gebiet Venedigs berührte, so findet sich doch<br />

in Sanudos Diarien keine Bemerkung darüber. Wir dürfen<br />

annehmen, daß es <strong>der</strong> Behörde gefallen hatte, das herzogliche<br />

Incognito bis zu diesem Grade zur Anerkennung zu bringen.<br />

Daß keine Behörde Venedigs von des Herzogs Anwesenheit<br />

in <strong>der</strong> Stadt unterrichtet gewesen uud daß nicht einmal bei<br />

<strong>der</strong> Einschiffung des Herzogs und feines Hofstaates Stand<br />

und Herkunft <strong>der</strong> Reifenden erkannt worden fei, ist nicht denkbar.<br />

Auch dem Capitain <strong>der</strong> Galere, die unsere Pommern<br />

nach Syrien führte, kann Namen und Rang des „hohen Herrn<br />

ans dem Norden," wie ihn einige Depeschen Sanudos gerüchtweise<br />

nennen, unmöglich verborgen geblieben sein, so vollständig<br />

auch sein Schweigen darüber in dem langen Reiseberichte ist,<br />

welchen er feinem Verwandten in Venedig erstattet hat. Wir<br />

muffen im Gegentheil, als den Verhältnissen am meisten entsprechend,<br />

glauben, daß Zorzi, welcher als Führer eines, aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach, dem Staate gehörigen Schiffes und<br />

als Edelmann aus vornehmem Hause gewissermaßen als Staatsdiencr<br />

galt, von <strong>der</strong> Regierung darauf aufmerksam gemacht<br />

worden sei, daß er einen Reichsfürsten an Bord habe und für<br />

dessen persönliches Wohl und Wehe dem Staate verantwortlich<br />

sei.<br />

Es muß hier davon Abstand genommen werden, den Inhalt<br />

<strong>der</strong> vcnetianischen Berichte eingehend mit den pommerschen Darstellungen<br />

zu vergleichen, zumal die heimifchen Quellen an<br />

dem Orte, wo <strong>der</strong> Einfendcr sich gegenwärtig befindet, demfelben<br />

nicht vollständig zur Hand sind. Anf einzelne Abweichungen<br />

und gegenseitige Ergänzungen <strong>der</strong> beiden Darstellungen<br />

werden die Anmerkungen hinweisen, welche die Nebcrsetzung'<br />

des Urtextes begleiten sollen. Abweichungen erheblicher Art<br />

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