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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Hundekorn. 379<br />

Hnndekorn vor) einen sehr bedeutenden Unterschied; man sieht<br />

jedoch sofort, daß dieser wesentlich vom Amte Barth herrührt.<br />

Denn bei Loitz wird ausdrücklich gesagt, daß <strong>der</strong> Dien st Hafer<br />

mit eingerechnet ist, von Wolgast wird dasselbe gelten. Aber<br />

glücklicher Weise existirt gerade von dem Amte Barth eine<br />

genane Specifikation darüber, wie viel Hnndekorn jedes Dorf<br />

zn leisten hatte. Es ward nach dem erwähnten Anschlag 1604/14<br />

dort ans 37 Dörfern erhoben, nnd von diesen entrichteten 31<br />

Dörfer von allen drei Kornarten eine gleiche Quantität, nnr<br />

vier eine ungleiche (Kentze z. B. 42 Sch< Roggen, ebenso viel<br />

Gerste, aber 104 Sch. Hafer, Saal 157^2 Sch. Roggen,<br />

622 Sch. Gerste, 934^4 Sch. Hafer); endlich Starkow und<br />

Redebas entrichteten (neben starker Geldpacht) an Hundekorn<br />

nnr resp. 8 Sch. und 72 Sch. Hafer. Da nun aber diese<br />

wenigen Dörfer im Gegensahe zn den Hun<strong>der</strong>ten von Ortschäften<br />

Vorpommerns eben nur als seltene Ausnahmen erscheinen,<br />

bis znm 17. Iahrhnn<strong>der</strong>te hin anch schon manche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen vorgegangen waren, und diese Ausnahmen<br />

weiter nnten ihre ausreichende Erklärung finden werden, so<br />

dürfen wir als die Regel festhalten, daß in Vorpommern das<br />

Hundckorn anch später noch in dreierlei Korn, Roggen,<br />

Gerste und Hafer, und zwar in einem völlig o<strong>der</strong> doch fast<br />

gleichen Betrage von je<strong>der</strong> Kornart gegeben ward.<br />

Die Vertheilnng des Hundekorns auf die drei Kornarten<br />

ist so charakteristisch, daß man eine Abgabe in dreierlei<br />

Korn von etwa gleichem Betrage in solchen Aemtern, wo<br />

überhaupt das Hundekorn üblich war, selbst dann für Hundekorn<br />

halten muß, wenn es auch nicht ausdrücklich als solches<br />

bezeichnet wird. Z. B. 1426 verpfändete die Herzogin Agnes<br />

unter Bestätigung ihrer Söhne aus ihrem Leibgedinge in <strong>der</strong><br />

Vogtei Grimmen, und zwar aus Papenhagen und Hoikenhagen<br />

28^/2 M. Geld nnd 13 Scheffel Roggen, 13 Scheffel Gerste<br />

und 13 Scheffel Hafer; 1449 verpfändete Herzog Barnim (VIII.)<br />

2^/2 M. Winterbede, eben so viel Sonnnerbede ^nnd X sccpcl<br />

dricrlcv korlis im dorpc Dcrsckcndorpc", ferner in<br />

Willershagen 2^/2 M. Sommer- und Winterbede „vnd VIII

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