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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Das Hundekorn.<br />

eingewan<strong>der</strong>ten Deutschen den mit <strong>der</strong> Abgabenerhcbung beauftragten<br />

Beamten des Wendenlandes mit dein in ihrer früheren<br />

Hcimath gebräuchlichen Namen bezeichnet hätten; denn im 12.<br />

Iahrhnn<strong>der</strong>t war anch in <strong>der</strong> alten Heimath das Hnntamt be^<br />

reits in Verfall gerathen nnd wahrscheinlich anch dort vielfach,<br />

wenn auch noch nicht bei den Gelehrten, doch im Volke, <strong>der</strong><br />

Znsammenhang des Namens <strong>der</strong> Abgabe mit dem alten Amte<br />

des Centenars, Vogts, Schnltheißen schon vergessen. Die Uebertragung<br />

des Namens auf eine sonst aualoge, vielleicht mit<br />

einem Worte <strong>der</strong> verachteten Wendensprache bezeichnete Abgabe<br />

erklärt sich, ohne daß dabei an das Amt des Hnnnen gedacht<br />

sein branchie, aus <strong>der</strong> Aehnlichkeit <strong>der</strong> übrigen Verhältnisse.<br />

Daß aber diese Verhältnisse, namentlich die Zwecke, für<br />

welche die Abgabe entrichtet wurde, sehr ähnliche waren, wie<br />

diejenigen, für welche iu deu deutschen Gauen Beisteuern dnrch<br />

den Huunen erhoben wnrden — das erkennen wir deutlich aus<br />

jeuer das Kloster Leitzkau betreffenden Urkunde, auf welche<br />

aufmerksam gemacht zn haben des Verdienst Di-. Wigger's<br />

ist. Die alte Hun<strong>der</strong>tschaft war vor Allem ein Verband zum<br />

Zwecke staatlichen Schutzes uud <strong>der</strong> Gerichtspflege; <strong>der</strong> Hunt<br />

war vor Allem Beamter des Grafen für die Erreichung dieser<br />

Zwecke. Dazu wurden die an den ersteren zn entrichtenden<br />

Steuern vorzugsweise erhoben. In dem Zwecke dieser Abgaben<br />

wurde nichts Wesentliches geän<strong>der</strong>t, als <strong>der</strong> Hunne zum grundherrlichen<br />

Vogt geworden war. Für gleiche Zwecke wurde das<br />

Iiuntkoi-n in <strong>der</strong> „transalbinischen Provinz" des Erzbisthums<br />

Magöeöurg gegeben: )Fi'0 cic/6^8i'ou6 st Mcii'cio" „^ci sx-<br />

1)6N8^8 Mdic:Ì8 ^ei'tinoQZ". ^") Bemerkenswert!) ist es auch<br />

— worauf schon I)r. Wiggcr hingewiesen hat, — daß man<br />

'-^) In wie weit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> magdeburgischen Urkunde genannte<br />

^'aclsx dem grundherrlichen Hnnnen <strong>der</strong> westlichen Ganen, namentlich<br />

des Nie<strong>der</strong>rheins, entsprach, kann füglich dahin gestellt bleiben. Auch<br />

wird es nicht in das Gewicht fallen, daß in jener Urknnde von einem<br />

Klostervogte die Rede ist; denn wenn anch die Klostervögte eine<br />

beson<strong>der</strong>e Stellung hatten, so war dieselbe doch insofern von <strong>der</strong>jenigen<br />

an<strong>der</strong>er Vögte nicht verschieden, als anch sie die vogteilichen<br />

Abgaben einzogen.

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