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Alterthumskunde. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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338 Das .Hundekorn.<br />

Verlehnnng an die Vasallen, Schenkung o<strong>der</strong> Verlehnnng an<br />

Städte nnd Klöster start redm'irt hatte, so snchte er, nm seine zahlreichen<br />

Iagdmeiüen erhalten zn können, nach cineni nahen Ans^<br />

knnftsnlittel nnd fand dasselbe im Mißbranch seines Ve<strong>der</strong>echts.<br />

Außer <strong>der</strong> ordentlichen Bede stand dem Landesherrn das Recht<br />

zn, für gewisse Fälle, z. B. in KricgsZeiten, znr Anslösnng<br />

aus <strong>der</strong> Gefangenschaft, bei Verheirathung einer Tochter nnd<br />

ähnlichen, allen Unterthanen geistlichen nnd weltlichen Standes<br />

eine gewisse Geld- o<strong>der</strong> Kornhebnng als Stencr anfznlegen.<br />

Dieses Recht dehnten einige Fürsten anch ans die Bedürfnisse<br />

ihres Hundestalles ans, z. V. for<strong>der</strong>ten die Herzoge von Baiern<br />

1373 von den Mönchs- und Nonnenklöster!!, den Pfarrern<br />

nnd Viearen eine geringe Geldabgabe znr Ernährung <strong>der</strong> Iagdhnnde<br />

als „liiiiitäwi'ln'". ^) Meist jedoch wurde diese Steuer<br />

nur in Getreide erhoben und hieß dann „lunioim c^num,<br />

Hnndekorn". Ob sie wohl anch für die einzelne Hnfe, anf<br />

die sie gelegt wnrde, nur einen sehr geringen Betrag an Hafer<br />

ausmachte, so war sie doch sehr verhaßt nnd erregte bei den<br />

Fürsten selbst Gewissensbedenken in Betreff ihrer Rechtmäßigkeit,<br />

so daß sie nirgendswo von langem <strong>Bestände</strong> gewesen ist. In<br />

Meklenbnrg z. B. hob sie Herzog Heinrich 1319 ausdrücklich<br />

als eine fluchwürdige Abgabe auf uud verbot seineu Nachkommen,<br />

sie je wie<strong>der</strong> einzuführen.^) Nur in Urkunden des<br />

14. Jahrhun<strong>der</strong>ts wird dieser verwerflichen Steuer Erwähnung<br />

gethan, welche gegen die von dem Iagddienst Befreiten eine<br />

Rechtsverletzung war und die zu solcheu Diensten Verpflichteten<br />

mit doppelter Last belegte, uud hat dieselbe nirgends Spuren anf<br />

die späteren Jahrhun<strong>der</strong>te vererbt. Um so mehr bin ich erstannt,<br />

daß sie ihre Schatten noch in unsere Tage werfen konnte.<br />

Es entspricht dies aber ganz nnd gar nicht <strong>der</strong> historischen<br />

Wahrheit, steht anch nicht einmal in den Rechtsbüchern. In<br />

Frankreich war die Abgabe Aimoii^ oamiin völlig unbekannt ^)<br />

2») Pez, Script, ^ustr. Theil I, Seite 422.<br />

'") Marschalk, ^uiilü. V. o. 4 und Kirchberg,<br />

n) Vergl. Du Cange.

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