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Kinder-Migrationsreport

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<strong>Kinder</strong> ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Jungen und Mädchen, die<br />

im Zuge einer Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit annahmen,<br />

können anhand der vom Statistischen Bundesamt publizierten Daten nach<br />

ihrer nationalen Zugehörigkeit differenziert werden (für die folgenden Daten<br />

vgl. Statistisches Bundesamt 2010a). Eine Kategorisierung für zugewanderte<br />

Deutsche 7 sowie für in der Bundesrepublik geborene deutsche <strong>Kinder</strong><br />

mit Migrationshintergrund ist hingegen nicht möglich (ebd., S. 6). Vor diesem<br />

Hintergrund können von den rund 3,4 Mio. <strong>Kinder</strong> mit Migrationshintergrund<br />

58% einer familiären nationalen Herkunft 8<br />

zugeordnet werden.<br />

Mit 23% stellen <strong>Kinder</strong>, deren familiäre Migrationsgeschichte sich mit<br />

einem europäischen Nicht-EU-Staat verbindet – unter anderem Bosnien und<br />

Herzegowina, Kroatien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro,<br />

9<br />

Türkei, Ukraine –, die größte Gruppe der <strong>Kinder</strong> mit Migrationshintergrund.<br />

Rund die Hälfte dieser Jungen und Mädchen hat einen türkischen<br />

Migrationshintergrund. Als zweitgrößte Subgruppe innerhalb der europäischen<br />

Nicht-EU-Staaten folgen mit deutlichem Abstand <strong>Kinder</strong>, deren Familien<br />

aus der Russischen Föderation zugewandert sind.<br />

Die zweite bedeutende Herkunftsregion stellen die Länder der EU-27-<br />

10<br />

Mitgliedsstaaten – unter ihnen Griechenland, Italien, Polen, Rumänien. Ihnen<br />

lassen sich 20% aller <strong>Kinder</strong> mit Migrationshintergrund zuordnen. Die<br />

größten Subgruppen innerhalb dieser Kategorie bilden Jungen und Mädchen<br />

mit polnischer sowie <strong>Kinder</strong> mit italienischer familiärer Zuwanderungsgeschichte<br />

(vgl. Tabelle 1).<br />

7 Hierzu zählen Aussiedler sowie ab 1999 auch die →Statusdeutschen nach Art. 116 GG unter<br />

den Spätaussiedlern (ebd., S. 6).<br />

8 Der Terminus der familialen nationalen Herkunft soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die<br />

Mehrheit der <strong>Kinder</strong> mit Migrationshintergrund in Deutschland geboren wurde. Relationen zu<br />

anderen Nationalitäten ergeben sich damit ausschließlich über die Familie, d.h. über frühere,<br />

einst eingewanderte Generationen.<br />

9 Hierbei handelt es sich um die in der Fachserie 1 Reihe 2.2 ausgewiesenen Länder.<br />

10 Hierbei handelt es sich um die in der Fachserie 1 Reihe 2.2 ausgewiesenen Länder.<br />

19

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