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Kinder-Migrationsreport

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Schularten mit mehreren Bildungsgängen<br />

Schularten mit mehreren Bildungsgängen (5. bzw. 7. bis 9. bzw. 10. Klassenstufe)<br />

vermitteln eine allgemeine Bildung und schaffen die Voraussetzung<br />

für die berufliche Qualifizierung. Ab der 7. Klassenstufe beginnt eine<br />

Differenzierung. Die Schüler erwerben mit erfolgreichem Besuch der 9.<br />

Klassenstufe den Hauptschulabschluss und mit erfolgreichem Besuch der<br />

10. Klassenstufe und bestandener Prüfung den Realschulabschluss.<br />

Schulkindergarten<br />

Schulkindergärten sind schulische Einrichtungen der vorschulischen Erziehung,<br />

die von schulpflichtigen, aber noch nicht schulreifen <strong>Kinder</strong>n besucht<br />

werden. In der Regel sind die Schulkindergärten den Grund- bzw. Sonderschulen<br />

angegliedert.<br />

In Bayern zählen laut <strong>Kinder</strong>gartengesetz die Schulkindergärten nicht<br />

zum Schulbereich. Die statistischen Ergebnisse dieses Landes werden deshalb<br />

nicht in der Schul-, sondern in der <strong>Kinder</strong>gartenstatistik nachgewiesen.<br />

Sekundarbereich I<br />

Im Sekundarbereich I bauen die allgemeinbildenden Schulen auf der gemeinsamen<br />

Grundschule auf. Traditionell handelte es sich dabei um Hauptschule,<br />

Realschule und Gymnasium. Erweitert wurde dieses Angebot um<br />

neue Schularten, die nach Ländern teils unterschiedliche Bezeichnungen haben.<br />

Häufig werden in diesen Bildungsgängen Hauptschule und Realschule<br />

pädagogisch und organisatorisch zusammengefasst; dazu gehören die Mittelschule,<br />

die Regelschule, die Sekundarschule, die Integrierte Haupt- und<br />

Realschule, die Verbundene Haupt- und Realschule, die Regionale Schule<br />

und die Erweiterte Realschule. Die Gestaltung der Schularten und Bildungsgänge<br />

des Sekundarbereichs I geht vom Grundsatz einer allgemeinen Grundbildung,<br />

einer individuellen Schwerpunktsetzung und einer leistungsgerechten<br />

Förderung aus.<br />

SGB II<br />

SGB II ist die Abkürzung für „Sozialgesetzbuch II. Mit dem SGB II, umgangssprachlich<br />

als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet, wurden am 01.01.2005 die<br />

Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige zusammengeführt. Diese umfasst Leistungen<br />

zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen, die durch Aufnahme<br />

einer Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit verringern beziehungsweise<br />

beenden sollen. Zu den SGB-II-Leistungen zählen das Arbeitslosengeld II<br />

bzw. das Sozialgeld, das (nichterwerbsfähigen) Familienangehörigen gezahlt<br />

wird. Ergänzt wurden die SGB-II-Leistungen für <strong>Kinder</strong> um das sog. Bildungspaket.<br />

Ausländer erhalten SGB-II-Leistungen bei Erfüllung der allgemeinen<br />

Kriterien, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />

haben und sie berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen“ (Frings<br />

2010).<br />

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