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Kinder-Migrationsreport

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für <strong>Kinder</strong> ein etwa doppelt so hohes Armutsrisiko mit sich, als wenn sie<br />

mit verheirateten Eltern zusammenleben.<br />

Die nach <strong>Kinder</strong>n unterschiedlicher Zuwanderungsgenerationen getrennte<br />

Regressionsanalyse bestätigt erneut die hohe Bedeutung der Erwerbstätigkeit<br />

der Eltern und eines hohen Bildungsniveaus im Elternhaus für die Armutsbetroffenheit<br />

(vgl. Tabelle A-2.9). Während sich hinsichtlich des Armutsrisikos<br />

zwischen <strong>Kinder</strong>n der 1. und der 2./3. Migrantengeneration<br />

keine Unterschiede in der Effektstärke der elterlichen Erwerbstätigkeit zeigen<br />

– das Armutsrisiko sinkt bei mindestens einem erwerbstätigen Elternteil<br />

um das 5-Fache –, so entfalten die elterlichen Bildungs- und Berufsqualifikationen<br />

für <strong>Kinder</strong> der 2. und 3. Generation eine größere protektive Wirkung<br />

gegenüber Armut als für <strong>Kinder</strong> der 1. Generation. Nur bei der 1.<br />

Migrantengeneration ergibt sich ein positiver, wenn auch nicht sehr starker<br />

Zusammenhang zwischen Armutslagen sowie dem Alter der <strong>Kinder</strong> und<br />

ihrer Armutsbetroffenheit. So ist Armut bei 3- bis 6-Jährigen hier doppelt<br />

so wahrscheinlich wie bei unter 3-jährigen <strong>Kinder</strong>n. Mit höherem Alter verringert<br />

sich der Einfluss. Bei der 1. Generation erhöht auch das Leben in<br />

alleinerziehenden sowie nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften das Armutsrisiko<br />

deutlich – wenn auch in geringerer Stärke als bei <strong>Kinder</strong>n ohne Migrationshintergrund<br />

–, was in der 2./3. Generation nicht der Fall ist.<br />

Die regressionsanalytische Überprüfung der Effekte auf die Erwerbstätigkeit<br />

mindestens eines Elternteils bestätigt, dass die Chance für <strong>Kinder</strong><br />

der 2. bzw. 3. Generation, in Familien zu leben, in denen mindestens ein<br />

Elternteil erwerbstätig ist, mit einem mittleren und hohen Bildungsniveau<br />

der Eltern größer als bei <strong>Kinder</strong>n der 1. Generation ist (vgl. Tabelle A-<br />

2.10).<br />

2.3.1.4 Die familiäre nationale Herkunft im Vergleich<br />

Personen mit Migrationshintergrund unterscheiden sich in ihren soziostrukturellen<br />

Merkmalen teilweise in Abhängigkeit zu ihrer nationalen Herkunft<br />

(vgl. Engels u.a. 2012). Vor diesem Hintergrund werden die familienstrukturellen<br />

Rahmenbedingungen von 0- bis 14-Jährigen mit Migrationshintergrund<br />

im Folgenden im Zusammenhang mit ihrer familialen nationalen Zugehörigkeit<br />

betrachtet. Diese wurde über die Mutter bestimmt 36<br />

, denn ihr<br />

kommt eine zentrale Stellung innerhalb des Familiengefüges zu. So spielt sie<br />

in Fragen der Fürsorge und Erziehung – insbesondere auch unter <strong>Kinder</strong>perspektive<br />

(vgl. Abschnitt 2.3.2.2b) – eine besondere Rolle.<br />

37<br />

Mit den EU-27-Mitgliedsstaaten, Russland und der Türkei fokussieren<br />

die Analysen zunächst die drei größten Einwanderergruppen in Deutschland.<br />

36 Der familiale nationale Hintergrund eines Kindes wurde über die aktuelle Staatsangehörigkeit<br />

der Mutter bzw. ihrer Staatsangehörigkeit vor Einbürgerung oder dem Zuzug als Spätaussiedlerin<br />

bzw. – wo möglich – über die Staatsangehörigkeit der Großmutter gebildet. Für <strong>Kinder</strong>,<br />

die mit alleinerziehenden Vätern leben, wurden dieselben Variablen hinsichtlich der väterlichen<br />

(familialen) Migrationsgeschichte berücksichtigt.<br />

37 Unter die Kategorie „Russland“ werden Gebiete der ehemaligen Sowjetunion und der Russischen<br />

Föderation subsummiert.<br />

57

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